Bei Fragen zur Bundespolizei Heilfürsorge können Sie den zentralen Kundenservice kontaktieren. Diesen erreichen Sie unter
0331 98 22 44 0 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr, Freitag bis 15:00 Uhr)
info@bundespolizei-heilfuersorge.de
Heilfürsorge
Zentraler Kundenservice Heilfürsorge
ePA-VHD
Für Ihre Fragen rund um die elektronische Patientenakte (ePA) und die ePA-App stehen die Expertinnen und Experten des ePA-Versichertenhelpdesk zur Verfügung:
0331 98 22 44 42 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr)
bpol@epa-vhd.de
ePA-Ombudsstelle
Sollten Sie Fragen zur ePA haben, die der ePA-VHD nicht beantworten kann oder sollten Sie Beratung zu anderen Fragen benötigen (z.B. zur ePA-Aktenanlage oder den unterschiedlichen Widerspruchsmöglichkeiten), steht Ihnen zusätzlich auch die ePA-Ombudsstelle zur Verfügung:
ombudsstelle@bundespolizei-heilfuersorge.de

Für die Genehmigung und die Abrechnung sind unterschiedliche Stellen zuständig:
HINWEIS: Die Service-App der Heilfürsorge „BPOL-HFS“ steht zum Download für iOS und Android in den App-Stores bereit.
Erreichbarkeiten der genehmigenden Stelle
Bundespolizeipräsidium
Referat 83
Heilfürsorgeangelegenheiten
53754 Sankt Augustin
Fax: 030 204 561-1832
E-Mail: bpolp.ref83.hf-angelegenheiten@polizei.bund.de
Erreichbarkeiten der abrechnenden Stelle
Bundespolizeipräsidium
Referat 83
Abrechnungsstelle Heilfürsorge der Bundespolizei
53754 Sankt Augustin
Fax: 030 204 561-1834
E-Mail: bpolp.ref83.hf-abrechnungen@polizei.bund.de
Erreichbarkeiten der aufbewahrenden Stelle der ärztlichen Aufzeichnungen
Bundespolizeipräsidium
Referat 83
Archivierung
53754 Sankt Augustin
Fax: 030 204 561-1833
E-Mail: bpolp.ref83.medizinarchiv@polizei.bund.de
Telefonnummern der aufbewahrenden Stelle
| Anliegen | Telefonnummer |
|---|---|
| Auskunftsersuchen aus ärztlichen Aufzeichnungen (z. B. von Versicherungen, Personalämtern, Hinterbliebenen) | 02241 238-3440 |
| Übersendung von ärztlichen Aufzeichnungen an BPOL-interne Stellen außerhalb des Ärztlichen Dienstes | 02241 238-3440 |
| Übersendung von ärztlichen Aufzeichnungen an externe Behörden/Stellen (z. B. an Verwaltungsgerichte, Anwaltskanzleien, Generalzolldirektionen) | 02241 238-3440 |
| Übersendung von ärztlichen Aufzeichnungen im Rahmen von Tauschversetzungen | 02241 238-3442 02241 238-3444 |
| Erstellung von Impfnachweisen | 02241 238-3441 02241 238-3444 |
| Befundanforderungen (z.B. zur Vorlage bei BaL-Untersuchung, neuer Hausarztpraxis) | 02241 238-3444 02241 238-3441 |
| Aktensuche | 02241 238–3443 02241 238–3442 |
| Fragen zu Wiedereinstellungsverfahren | 02241 238-3442 02241 238-3443 |
| Weitere Fragen zum Bereich Archivierung | 02241 238-3440 |
Allgemeine Hinweise zur Heilfürsorge

- Die Heilfürsorge der Bundespolizei ist keine gesetzliche Krankenkasse, sondern fällt unter die sonstigen Kostenträger.
- Die Heilfürsorge wird als Sachleistung gewährt.
- Heilfürsorgeberechtigte der Bundespolizei sind keine Privatpatienten.
- Die Heilfürsorge unterliegt nicht der Budgetierung.
- Die Heilfürsorge ist keine Familienversicherung.
Kassen-Nummern

Kassen-Nummer (VKNR) 74860
IK-Nummer (Institutionskennzeichen): 951287019