Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion München für den Hauptbahnhof Nürnberg
Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Nürnberg.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs Nürnberg, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen. Innerhalb des Bahnhofsgebäudes sind Untergeschoss mit Schließfachanlage, Erdgeschoss und Obergeschoss mit Galerie in den Geltungsbereich einbezogen (siehe Skizzen).
Geltungszeitraum Donnerstag, 1. Mai 2025, 00:00 Uhr bis Freitag, 31. Mai 2025, 24:00 Uhr.