Häufig gestellte Fragen zur Gesichtserkennung

Was testen wir?

Getestet werden soll in einem ersten Schritt der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware, welche Personen, die durch die Kameras erfasst werden, mit einer hinterlegten Personendatei abgleicht.
In der Folge sollen auch Softwareprogramme getestet werden, die Gefahrenszenarien sowie Objekte erkennen können und melden.

Wann und wie lange testen wir?

Der Testbetrieb für die Gesichtserkennungssoftware dauert sechs Monate und startet am 1. August 2017.

Wer ist an dem Projekt beteiligt?

Das Bundesministerium des Innern, die Deutsche Bahn AG, die Bundespolizei und das Bundes­kriminal­amt haben sich in einer behördenübergreifenden Projektgruppe auf die Durchführung von zwei separat zu erprobenden Testszenarien am Bahnhof Berlin Südkreuz verständigt.

In Verantwortung der Sicherheitsbehörden soll in einem ersten Schritt ein Test von Systemen zur Gesichtserkennung erfolgen.

In einem zweiten, von den Projektpartnern in gemeinsamer Verantwortung durchgeführten Testszenario, soll ein intelligentes Videoanalysesystem für das Erkennen und Auswerten von Gefahrenszenarien erprobt werden.

Warum testen wir diese Software und was ist der Vorteil?

Zukünftig soll die Gesichtserkennungssoftware durch die Kameras erfasste Gesuchte oder Personen, von denen eine Gefahr ausgeht bzw. ausgehen könnte, erkennen und melden. Einsatzkräfte können anschließend zielgerichtet Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gegen diese Person treffen. Die Software unterstützt die polizeiliche Arbeit und könnte die Fahndung nach gefährlichen Personen aber auch das Erkennen von Gefahrensituationen erleichtern. Mit dieser Technik könnte es gelingen, Straftaten und Gefahrensituationen im Vorfeld zu erkennen. Mögliche Gefährder könnten vor einem geplanten Anschlag festgestellt und dieser verhindert werden.

Wer kommt als Testperson in Frage und wen suchen wir?

Wir suchen vornehmlich Berufspendler, die regelmäßig über den Bahnhof Berlin Südkreuz reisen. Dabei sollen die Testpersonen einen Querschnitt der Berliner Bevölkerung abbilden. Die Testpersonen müssen volljährig sein.

Was wird von den Testpersonen verlangt?

Die Testpersonen müssen bereit sein, unter Angabe ihrer Personalien und Erreichbarkeiten Lichtbilder von sich anfertigen zu lassen. Hierzu erklären sie sich mit einer Datenschutz- und einer Einwilligungserklärung zur freiwilligen Teilnahme am Test bereit. Ferner erfolgt eine fahndungsmäßige Überprüfung der potenziellen Testpersonen.

Hierfür entstehen den Testpersonen keine Kosten. Die Lichtbilder werden am Bahnhof Berlin Südkreuz im Bundespolizeirevier angefertigt. Die Lichtbilder werden in einer Testdatenbank hinterlegt und dienen dem Abgleich der durch die Videokameras innerhalb des Testbereiches erkannten Gesichter.
Die Testpersonen müssen daher bereit sein, ihre Daten der Bundespolizei für die Dauer eines Jahres zur Verfügung zu stellen, um nach Beendigung der Erprobungsphase eine Auswertung sicherstellen zu können. Im Anschluss werden die Daten gelöscht. Sollte ein Teilnehmer seine Teilnahme am Projekt widerrufen, werden dessen Daten sofort gelöscht.

Die Testpersonen müssen einen Transponder (z.B. am Schlüsselbund) tragen, um durch ein Referenzsystem die Erkennungsleistung der erprobten Systeme feststellen und vergleichen zu können.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Die Daten der Testpersonen werden unverzüglich gelöscht, sobald sie für die Auswertung nicht mehr erforderlich sind. Die Löschung der Daten erfolgt jedoch spätestens am 1. August 2018.

Wie muss ich mich als Testperson verhalten?

Die Testpersonen werden gebeten, innerhalb des Erprobungszeitraumes regelmäßig, im besten Fall mehrmals täglich, über den Bahnhof Berlin Südkreuz zu verkehren und dabei ihren zugewiesenen Transponder bei sich zu tragen. Dabei sollen die Testpersonen die im Bahnhof Berlin Südkreuz entsprechend markierten Bereiche durchschreiten (Westhalle).

Welche Rechtsgrundlagen hat die Bundespolizei bereits jetzt, um intelligente Videoanalysetechnik zur Gesichtserkennung anzuwenden?

Die Testpersonen beteiligen sich freiwillig an dem Erprobungsbetrieb und stimmen der Erhebung ihrer persönlichen Daten für den Zeitraum des Testbetriebes zu.

Ich möchte nicht durch die Gesichtserkennungssoftware erfasst werden. Welche Möglichkeiten habe ich?

Für Reisende, welche den markierten Erfassungsbereich nicht betreten möchten, bieten sich Ausweichmöglichkeiten.

Wie groß ist der Transponder?

Der Transponder wird ungefähr die Größe einer Kreditkarte haben.

Kann ich etwas dabei gewinnen?

Teilnehmer erhalten am Ende des Projektes einen Gutschein für Amazon im Wert von 25 Euro, wenn sie innerhalb des Projektzeitraumes den Testbereich mindestens an 25 unterschiedlichen Tagen durchschritten haben. An die drei Testpersonen, die an mindestens 30 unterschiedlichen Tagen am häufigsten den Testbereich nutzten, werden als Hauptpreise eine Apple Watch Series 2, ein Fitbit Surge und eine GoPro Hero Session vergeben.

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