Corona-Virus: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Regelungen zur Quarantänepflicht werden von den Bundesländern in eigener Zuständigkeit erlassen. Hier können Sie die Coronavirus-Seite Ihres Bundeslandes erreichen.

Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihren örtlichen Gesundheits- oder Ordnungsbehörden über die konkreten Quarantäneregelungen.

www.bmi.bund.de



Auf der Website des Bundesministerium des Innern und für Heimat finden Sie hilfreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Einreisebestimmungen, auch in englischer und französischer Sprache.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass für Maßnahmen in Afghanistan nicht das BMI, sondern insgesamt das Auswärtige Amt federführend ist. Aktuelle Informationen zur Lage in Afghanistan erhalten Sie daher auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Bitte beachten Sie, dass die Ausnahmen von den coronabedingten Einreisebeschränkungen oder Beförderungsverboten unabhängig von den sonstigen Einreisevoraussetzungen geprüft werden.
Auch wenn Sie einen wichtigen Grund für die Einreise und somit eine Ausnahme von den Einreisebeschränkungen nachweisen können, sind zusätzlich die normalen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, wie Pass- oder Visumpflicht, einzuhalten und werden in der Grenzkontrolle überprüft.

Wo finde ich Antworten auf weitere Fragen?

Auf der Website des Bundesministerium für Gesundheit erhalten Sie Informationen zu Coronatests und Quarantäne bei der Einreise nach Deutschland.
Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Meine Frage wurde nicht beantwortet. An wen kann ich mich wenden?

Über dieses Formular können Sie eine Anfrage an die Bundespolizei senden. Bitte beachten Sie, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann.

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