G20-Gipfel: Wiedereinführung von Kontrollen an Schengen-Binnengrenzen

13.06.2017

Aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen anlässlich des G20-Gipfels am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg werden vom 12. Juni bis 11. Juli 2017 auf Anordnung von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière wieder Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen durchgeführt.

G20-Gipfel: Wiedereinführung von Kontrollen an Schengen-Binnengrenzen

Die Grenzkontrollen werden lageabhängig, das heißt örtlich und zeitlich flexibel, an den deutschen land-, luft- und seeseitigen Schengen-Binnengrenzen erfolgen. Sie sollen Sicherheitsbelangen Rechnung tragen, die Anreise potentieller Gewalttäter in das Bundesgebiet zu verhindern und zu einem störungsfreien Verlauf des Gipfels beitragen.

Reisende müssen daher in dem genannten Zeitraum mit entsprechenden Kontrollen rechnen. Beeinträchtigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr sind lediglich punktuell zu erwarten und werden sich auf das für die Sicherheit erforderliche Maß beschränken. Reisende sind wie immer dazu verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihren Reisepass oder Personalausweis mitzuführen.

Der Schengener Grenzkodex sieht die Möglichkeit von Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen nach Maßgabe der schengenrechtlichen Regularien in Konsultation mit der Europäischen Kommission und den Schengenpartnern ausdrücklich vor.

© Bundespolizei 1999-2024. Alle Rechte vorbehalten.