EU-Sicherheitsvorschriften an Flughäfen

Kurze Information für Fluggäste

Zum Schutz der Fluggäste gegen die neue Gefährdung durch flüssige Sprengstoffe hat die Europäische Union (EU) Vorschriften erlassen, die die Flüssigkeitsmengen beschränken, welche von Fluggästen durch die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden dürfen. Sie betreffen alle Fluggäste die von Flughäfen der EU zu allen Zielen starten.

Dies bedeutet, dass an den Sicherheitskontrollstellen Fluggäste und ihr Handgepäck zusätzlich zu den bisher schon verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden. Die Vorschriften beziehen sich jedoch nicht auf Flüssigkeiten, die in Geschäften hinter den Sicherheitskontrollen oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben werden.

Die Bestimmungen gelten ab Montag, den 6. November 2006 auf allen Flughäfen der EU und in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz bis auf weiteres.

Was ist zu beachten?

Beim Packen

Es ist nur eine begrenzte Menge an Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Ein einzelnes Flüssigkeitsbehältnis darf nicht größer als 100 ml sein. Alle Behältnisse sind in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von einem Liter zu verstauen. Es ist nur ein Beutel je Fluggast gestattet.

Am Flughafen

Zur Erleichterung der Luftsicherheitskontrollen haben Fluggäste:

  • Alle mitgeführten Flüssigkeiten an den Kontrollstellen vorzuzeigen;
  • Mäntel und Jacken auszuziehen; diese Kleidungstücke werden getrennt der Röntgenkontrolle unterzogen;
  • Laptops und vergleichbare elektrisch betriebene Gegenstände aus dem Handgepäck herauszunehmen; sie werden ebenfalls einer separaten Röntgenkontrolle unterzogen.

Was ändert sich nicht?

Es ist weiterhin möglich:

  • Flüssigkeiten in das aufzugebende Gepäck zu packen; die neuen Regeln betreffen nur das Handgepäck;
  • Im Handgepäck flüssige Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) mitzunehmen. Die Notwendigkeit ist jedoch glaubhaft zu machen;
  • Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüme in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften zu erwerben.

    Wenn diese Waren in einem speziellen versiegelten Beutel übergeben werden, ist es möglich, sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheitskontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen.

    Diese Flüssigkeiten können zusätzlich zu den im wieder verschließbaren 1 Liter-Beutel mitgebrachten Flüssigkeiten mitgenommen werden.

Bei Unsicherheiten sollte die Fluggesellschaft oder das Reisebüro vor Reiseantritt befragt werden. Es wird gebeten vertrauensvoll mit den Mitarbeitern der Fluggesellschaften und den Luftsicherheitskontrollkräften zu kooperieren.

Dieses Dokument wurde von der Europäischen Kommission, der Association of European Airlines und dem Airports Council International verfasst.

Disclaimer: Dieses Dokument fasst wesentliche Informationen der Verordnung EG 1546/2006 zu Informationszwecken zusammen. Rechtlich relevant ist allein der Text der Verordnung.

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