FAQ
- Welche Länder gehören zum Schengenverbund?
Neben Deutschland gehören folgende Staaten zu den Schengen-Mitgliedstaaten: Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Niederlande, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien, Portugal, Italien, Österreich, Griechenland, Malta, Slowenien, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, Estland, Lettland, Litauen, Island, Schweiz und Liechtenstein.
- Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Schengen"?
Schengen ist eine Gemeinde im Großherzogtum Luxemburg. In der Nähe dieser Gemeinde wurde 1985, von fünf EU Staaten das Schengen Übereinkommen unterzeichnet. Weitere Staaten können nach und nach beitreten. Das Übereinkommen sieht den Abbau von Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und die Einführung des freien Personen- und Warenverkehr vor
- Wer ist Drittausländer?
Drittausländer ist eine Person, die nicht der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschafsraum (EWR) angehört.
- Was ist ein Drittstaat?
Staaten, die nicht der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschafsraum (EWR) angehören.
- Benötigt man für Reisen über die Seegrenzen / 12sm-Zone (Schengen–Außengrenze) Deutschlands in Länder, die das Schengenrecht voll anwenden, eine Grenzerlaubnis?
Für Reisen zwischen den Mitgliedstaaten, die das Schengenrecht voll anwenden, wird die Ein- und Ausreise wie Binnenverkehr bewertet, d.h. es können bei Reisen von und in diese Länder alle Häfen angelaufen werden. Der bisherige Reiseweg über die zugelassenen Grenzübergangsstellen sowie die Ein- und Ausreisekontrollen entfallen. Eine Grenzerlaubnis für diese Reisen ist nicht mehr erforderlich.
- Bei welchen Reisen kann eine Grenzerlaubnis noch hilfreich sein?
Für Reisen nach und aus allen andern Staaten, die das Schengen Recht nicht voll anwenden - unter anderem Russland und Großbritannien - ist es weiterhin erforderlich, zugelassene Grenzübergangsstellen jeweils zur Aus- und Einreise anzulaufen. Diese Reisen sind kontrollpflichtig. Sollten dabei andere Häfen angelaufen werden, bedarf es grundsätzlich weiterhin einer Grenzerlaubnis.
- Muss jedes Besatzungsmitglied eine Grenzerlaubnis besitzen?
In den Fällen, wo eine Grenzerlaubnis genutzt werden soll, muss jedes Besatzungsmitglied an Bord eines Wasserfahrzeuges im Besitz einer Erlaubnis sein, da diese personenbezogen ist. Eine Grenzerlaubnis benötigt man ausdrücklich nicht, für Reisen zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten (siehe oben).
- Können auch EU Bürger oder Drittausländer eine Grenzerlaubnis erhalten?
Jeder EU – Bürger genießt ein zweckunabhängiges Einreise- und Aufenthaltsrecht. Daher kann EU–Bürgern unabhängig vom Wohnort – bei Vorliegen der Voraussetzungen – eine Grenzerlaubnis erteilt werden.
Auch Drittausländern (keine EU-Bürger) kann eine Grenzerlaubnis erteilt werden, wenn sie einen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen und über die zur Einreise und den Aufenthalt im Nachbarland erforderlichen Grenzübertrittsdokumente verfügen.- In welchen Fällen muss bei der Einreise mit dem Sportboot eine Crewliste vorgelegt werden?
Sollte ein aus einem "Nicht-Schengenstaat" einlaufendes Sportboot in Ausnahmefällen eine nicht zugelassene Grenzübergangsstelle anlaufen, ist eine Crewliste zu fertigen. Diese Liste ist den Hafenbehörden vorzulegen. Die Hafenbehörden sind über das Einlaufen im Vorwege zu informieren.
- Wann ist man vollendet eingereist?
Die Ein- und Ausreise über See aus Staaten, die nicht zu den Schengen–Vollanwenderstaaten gehören, ist grundsätzlich nur an den als Grenzübergangsstelle zugelassenen Häfen gestattet.
Personen an Bord eines Schiffes, die über die Schengen–Außengrenze kommend einen als Grenzübergangsstelle zugelassenen deutschen Hafen anlaufen, sind vollendet eingereist, wenn- die grenzpolizeiliche Kontrolle abgeschlossen ist oder
- wenn sie bei fehlender grenzpolizeilicher Kontrolle von Bord gehen, um den Hafen zu Verlassen.
- Muss man sich bei der Aus- und Einreise bei den zuständigen Behörden ab-/anmelden?
Eine grenzpolizeiliche Meldepflicht bei Aus- und Einreisen von/ins Bundesgebiet besteht nicht. Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörde eine Kontrolle vorzunehmen. Mit einem Sportboot, aus einem Drittstaat einreisende Personen sollte eine angemessene Zeit (20 – 30 Min.) am Liegeplatz festmachen, um der Behörde eine Kontrolle zu ermöglichen.
Wenn keine Kontrolle stattfindet, kann der Hafen nach der o.a. Wartezeit verlassen werden. Zollrechtliche Bestimmungen sind zu beachten.- Muss man Ausweise beim Grenzübertritt mitführen?
Deutsche und Ausländer sind verpflichtet, beim Grenzübertritt gültige Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass etc.) mitzuführen. Ausländische Staatsangehörige müssen, soweit erforderlich, zusätzlich im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels/Visums sein.
- Werden bei der Ein- bzw. Ausreise Vermerke in den Grenzübertrittsdokumenten angebracht?
Nach einer erfolgten Ein-/Ausreise innerhalb der EU werden für EU-Bürger grenzpolizeilich keine Ein- und Ausreisestempel in den Grenzübertrittsdokumenten angebracht. Lediglich der „Nicht-EU-Bürger“ erhielte grundsätzlich bei der Ein-/Ausreise entsprechende Stempel in seinen Pass.