Haben Heilfürsorgeberechtigte Anspruch auf Chefarztbehandlung?

Nein.

Sind Familienmitglieder über die Heilfürsorge BPOL mitversichert?

Nein.
Eventuell können berücksichtigungsfähige Angehörige von Heilfürsorgeberechtigten Leistungen der Beihilfe beziehen (entsprechend dem Familieneinkommen).

Wo erfahre ich etwas zum Durchgangsarztverfahren für Bundespolizisten?

Ausführliche Informationen zum Durchgangsarztverfahren entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) (PDF, 454KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Nach welcher Grundlage werden Hebammenleistungen abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt nach der Hebammen-Vergütungsvereinbarung.

Was ist bei der Verordnung von Heilmitteln zu beachten?

Die kassenärztliche Verordnung hat nach den Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu erfolgen.

Wie werden Heilmittel abgerechnet?

Die Kosten für Heilmittel werden entsprechend der Vereinbarungen übernommen, welche die Ersatzkassen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit den Leistungserbringern getroffen haben.

Hat die Heilfürsorge BPOL Krankenversichertenkarten?

Ja. Die Bezeichnung hierfür ist "Heilfürsorgekarte".

Heilfürsorgeberechtigte, die in einer Dienststelle ohne eigenen polizeiärztlichen Dienst tätig sind, erhalten eine allgemeine Heilfürsorgekarte (HfK). Beamte, die in der Versorgung eines polizeiärztlichen Dienst stehen, erhalten eine Heilfürsorgekarte-Zahnarztbehandlung (HfK-Z).

Müssen heilfürsorgeberechtigte PVB der Bundespolizei zuzahlen?

Ja, genau wie gesetzlich Versicherte gemäß Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) § 61. Anlagen zur VVBPolHfV (PDF, 224KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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