Wie ist der Verfahrensablauf bei der Vergabe von Leistungen?

Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte in der Bundespolizei bei dem Vorstand der Bundespolizei-Stiftung einen Antrag auf Zahlung einer Leistung stellen. Bisher eingegangene Anträge wurden meistens durch die Dienststellen, den Personalräten und den Gewerkschaften gestellt. Auch betroffene Beschäftigte haben sich hilfesuchend mit ihrem Antrag an die Stiftung gewandt.
Nach Eintreffen des Antrages wird zeitnah durch den Vorstand des Bundespolizei-Stiftung geprüft, ob die Voraussetzungen gemäß § 3 der Satzung der Bundespolizei-Stiftung vorliegen.
Sind alle satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt, so wird durch den Vorstand über die Höhe des einmalig gewährten Leistungsbetrages entschieden.

Satzung der Bundespolizei-Stiftung (PDF, 33KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Der Leistungsempfänger erhält danach ein Schreiben des Vorstandes in dem die Entscheidung der Vorstandssitzung mitgeteilt wird. Der Eingeber des Antrages erhält ebenfalls ein kurze Mitteilung über die gewährte Leistung.

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