FAQ - Häufig gestellte Fragen

Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Generell ist zu sagen, dass wir Angehörige der GSG 9 keine draufgängerischen Einzelgänger sind. Das bedeutet, viele GSG9-Angehörige führen ein normales Familienleben.

Natürlich kommt es in unserem Beruf regelmäßig vor, dass wir aufgrund von Einsätzen oder Trainings nicht Zuhause sein können, wobei die Abwesenheiten vermutlich nicht häufiger sind als in vielen anderen Berufen, die mit Arbeits-/Dienstreisen verbunden sind. Wir leben unseren Beruf und investieren wie jeder karriere- und pflichtbewusste Arbeitnehmer Zeit in unseren Job. Allerdings ist auch für uns der private Ausgleich in der Familie ein wichtiger und wesentlicher Bestandteil.

Muss ich mein Privatleben aufgeben?

Niemand gibt sein Privatleben auf. Auch hier gilt wieder der Hinweis, dass wir keine Einzelgänger sind.

Selbstverständlich ist unsere Basis in Bonn/Sankt Augustin bzw. zukünftig auch in Berlin und man verlagert somit auch seinen Lebensmittelpunkt in eine dieser beiden Region, was aber nicht heißt, dass ich meiner Familie oder meinen Freunden den Rücken kehren muss.

Das Einzige, was wir zu berücksichtigen haben, ist die Geheimhaltung, die in unserem Beruf wichtig ist. Wir geben nichts über Einsätze bekannt oder reden auf keinen Fall detailliert über unsere Trainings. Darüber hinaus muss jeder von uns für sich selbst entscheiden, wie weit er sich seinem privaten Freundeskreis öffnet oder nicht.

Ist man bei der GSG 9 jederzeit und überall abrufbereit?

Nein, auch das ist nicht der Fall und würde den anderen Antworten widersprechen. Wir fahren wechselweise in Einheitsstärke ein 24h/7-Tage-Bereitschaftsmodell (24/7). Jede Einsatzkraft hat somit ein bis zwei Mal Bereitschaft im Monat. Für diese Zeit gilt, dass wir innerhalb von einer Stunde einsatzfertig unsere Basis verlassen können.

Um das Familien- und Privatleben auch in dieser Zeit in Einklang zu bringen, empfiehlt es sich, den Lebensmittelpunkt nach Bonn und Umgebung zu verlegen. Einen generellen Zwang hierzu gibt es allerdings nicht.

Kann man sich als Brillenträger bei der GSG 9 bewerben?

In der Vergangenheit konnten sich Polizeivollzugsbeamte (PVB) als Brillenträger nicht für ein Eignungsauswahlverfahren (EAV) der GSG 9 bewerben.

Ab jetzt können sich PVB mit dem Ziel einer Teilnahme an einem EAV der GSG 9 einer Laseroperation unterziehen, um die geforderten Werte für die Augen zu erreichen, falls dies mittels Lasereingriff möglich ist. (Seitens der GSG 9 erfolgt keine Kostenerstattung.)

Dieser Eingriff muss zum Zeitpunkt der Bewerbung zwei Jahre zurückliegen, erfolgreich und ohne Folgeschäden verlaufen sein.

Wie ist der Verdienst bei der GSG 9?

Wir werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz bezahlt. Zusätzlich erhalten wir, neben den gängigen Polizeizulagen, eine Gefahrenzulage in Höhe von 500 € und die Bereitschaftsstunden werden angemessen vergütet.

Gibt es direkte Bewerbungsmöglichkeiten zur GSG 9, wenn ich aktiver Soldat der Bundeswehr bin?

Nein, es gibt keine Vorzüge für aktive Soldaten. Für alle gilt zunächst der Grundsatz, eine Polizeiausbildung zu absolvieren. Angehörige der Bundeswehr können gegebenenfalls bei Einstellungsberatern der Bundespolizei erfragen, ob es Sondereinstellungen für Soldaten gibt, jedoch sind solche Lehrgänge nicht gängig.

Diese Ausbildungsmodelle können zeitlich etwas verkürzt sein, weil zum Beispiel nicht mehr alle Grundlagen der Schießlehre oder andere spezielle Ausbildungsinhalte vermittelt werden müssen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.komm-zur-bundespolizei.de

Welche Voraussetzungen beinhaltet die gesundheitliche Eignung?

Für eine Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren (EAV) der GSG 9 ist im Vorfeld zwingend eine positiv beschiedene Untersuchung auf gesundheitliche Eignung erforderlich. Das Attest über die Eignung muss der GSG 9 spätestens eine Woche vor Beginn des EAV vorliegen. Ohne nachgewiesene gesundheitliche Eignung ist eine Teilnahme am EAV nicht möglich.

Im Rahmen der Untersuchung auf Ihre GSG 9-Tauglichkeit werden u.a. folgende Werte ermittelt und überprüft:

· Seh- und Hörvermögen

· Lungenvolumen

· Belastungs-EKG

· ärztliche Abschlussuntersuchung

Weiterhin können noch zusätzliche fachärztliche Untersuchungen erforderlich werden (z.B. eine röntgentechnische Kontrolle der Wirbelsäule).

Die jeweils erforderliche Untersuchung wird bei dem für Sie zuständigen Polizeiärztlichen Dienst (PÄD) oder Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) der Bundespolizei durchgeführt. Diese kann nach Bewerbungsabgabe bis zu zwölf Monate vor der Teilnahme am EAV erfolgen.

Kontakt

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