Schritt 2: Die Bewerbung zur GSG 9

Der nächste Schritt ist die Bewerbung zur GSG 9 und die damit verbundene Bereitschaft, sich der Herausforderung dieser Ausbildung zu stellen.

Bundespolizist schreibt auf Papier

Grundsätzlich erfolgt die Bewerbung auf dem Dienstweg. Das ist ein standardisierter behördlicher Vorgang.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung:

· Eine erfolgreich abgeschlossene Polizeiausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst

· Das 34. Lebensjahr darf zum Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet sein

· Die gesundheitliche Eignung für eine Verwendung bei der GSG 9 muss vorliegen (standardisiertes Verfahren gem. medizinischer Polizei­dienst­vorschriften)

· Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

Immer wieder begegnen wir Interessenten, die sich nicht trauen, diesen Entschluss zu fassen und sich aus Altersgründen irgendwann diesen Berufsweg verbauen. Aus diesem Grund empfehlen wir den Entschluss nicht auf die "lange Bank" zu schieben und vor allem die Zeit in der Polizeiausbildung für die Vorbereitung zu nutzen.

Zwischen dem Bewerbungsaufruf und dem Eignungsauswahlverfahren (EAV) liegen in der Regel 6 Monate. Je nach Fitnesszustand sollte spätestens mit diesem Zeitpunkt ein zielgerichtetes Training für das EAV beginnen. Generell ist ein frühzeitiges und kontinuierliches Training über den gesamten Ausbildungszeitraum zu empfehlen.

In dem Block „EAV“ und in der Kategorie „Training“ wird näher auf Mindestleistungen sowie Vorbereitung, Training und Zielvorgaben eingegangen.