Aufgaben im Ausland

Gemäß § 8 (2) Bundespolizeigesetz kann die Bundespolizei zur Rettung von Personen im Ausland eingesetzt werden.
Neben dem KSK (Kommando Spezialkräfte) der Bundeswehr kann somit auch die GSG 9 zur Rettung von Menschenleben im Ausland befugt sein. Die jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen sind durch die Ministerien klar definiert.

Buggy

Von den Medien spektakulär in Szene gesetzt wurde die Evakuierung der Geiseln aus Ägypten im Jahr 2008. Eine internationale Reisegruppe, in der sich auch fünf deutsche Staatsbürger befanden, wurde in der südlichen Sahara entführt und für mehrere Tage als Geisel gehalten. Die Bundesregierung entschied sich damals, die GSG 9 zu entsenden und für einen Einsatz vor Ort bereitzuhalten. Durch einen glücklichen Umstand konnten die Geiseln entkommen und von der GSG 9 aus der Wüste evakuiert und nach Deutschland zurück gebracht werden.

2009 stellte sich die GSG 9 für eine Schiffsentführung vor Somalia auf dem amerikanischen Hubschrauberträger USS Boxer im Indischen Ozean bereit. Aufgrund unklarer Gefahrenprognosen wurde der Einsatz damals verwehrt und der Verband musste nach Deutschland zurückverlegen.

Darüber hinaus hat die GSG 9 über Jahre Personenschutzaufträge an deutschen Auslands­ver­tretungen durchgeführt. Einsatzländer waren unter anderem der Irak, Afghanistan, Libyen und Mali.

Ebenso führt die GSG 9 weltweit im Falle von Entführungslagen deutscher Staatsangehöriger im Ausland Beratertätigkeiten durch. Zuletzt war sie im Zuge dessen 2016 auf den Philippinen tätig.