Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Koblenz

Die Bundespolizeidirektion Koblenz hat unter dem Aktenzeichen 14 - 18 04 03 eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen sowie das Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern jeglicher Art auf dem Gebiet der Eisenbahnanlagen des Bundes erlassen.

Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 31. Dezember 2020, 12:00 Uhr bis 01. Januar 2021, 09:00 Uhr.

Der Geltungsbereich umfasst im oben genannten Zeitraum den Bereich Hbf. Frankfurt und den S-Bahnsteigen Konstablerwache und Hauptwache sowie die zwischen den Bahnhöfen liegenden S-Bahn Strecken.

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