Allgemeinverfügung für den Bahnhof Augsburg Hauptbahnhof
Die Bundespolizeidirektion München hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen (Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art) für den Bahnhof Augsburg Hauptbahnhof erlassen. Diese gilt ab dem 31. Dezember 2024 12:00 Uhr bis 1. Januar 2025 12:00 Uhr.