Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Koblenz

Die Bundespolizeidirektion Koblenz erlässt eine Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Messern, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, gefährlichen Werkzeugen und Gegenständen sowie zum Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern jeglicher Art auf dem Gebiet der Eisenbahnanlagen des Bundes anlässlich der Silvesterfeierlichkeiten 2024/2025.

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