Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Koblenz
Die Bundespolizeidirektion Koblenz erlässt eine Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Messern, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, gefährlichen Werkzeugen und Gegenständen sowie zum Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern jeglicher Art auf dem Gebiet der Eisenbahnanlagen des Bundes anlässlich der Silvesterfeierlichkeiten 2024/2025.