Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover für mehrere Bahnhöfe/S-Bahnen der Stadt Hamburg

Die Bundespolizeidirektion Hannover erlässt eine Allgemeinverfügung für mehrere Bahnhöfe/S-Bahnen der Stadt Hamburg, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art und zum Mitführ- und Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) anlässlich der Silvesterfeierlichkeiten am 31. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 bezieht.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor sowie im S-Bahnverkehr der Linien S1 (Rissen-Poppenbüttel), S2 (Altona-Bergedorf), S3 (Neugraben-Elbgaustraße) und S5 (Neugraben-Elbgaustraße) (siehe beigefügte Skizzen) und ist auf die nachfolgenden Zeiträume begrenzt:

Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art:
Montag, 25. November 2024, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr

Mitführ- und Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper):
Dienstag, 31. Dezember 2024, 00:00 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 12:00 Uhr

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