Staatsakt für Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Roman Herzog

Trauerfeierlichkeiten am 24. Januar 2017 in Berlin

17.01.2018
Für den am 10. Januar 2017 verstorbenen Bundespräsidenten a. D. Prof. Dr. Roman Herzog hat Bundespräsident Gauck einen Staatsakt angeordnet. Das Bundesministerium des Innern wurde mit der Organisation der Trauerfeierlichkeiten beauftragt, die am Dienstag, dem 24. Januar 2017, in Berlin stattfinden werden.

Der Trauergottesdienst und der Staatsakt mit anschließendem militärischen Abschiedszeremoniell findet im Berliner Dom statt. Der Trauergottesdienst und der Staatsakt mit anschließendem militärischen Abschiedszeremoniell findet im Berliner Dom statt.

Für diesen Tag wird die bundesweite Trauerbeflaggung der obersten Bundesbehörden und ihrer Geschäftsbereiche sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, angeordnet.

Die Bundespolizei unterstützt das Bundesministerium des Innern bei der Organisation des Staatsaktes. So setzt sie beispielsweise Großraumbusse für die Beförderung der Trauergäste - während und nach den Veranstaltungen im Berliner Dom und im Berliner Rathaus - ein.

Zudem unterstützt die Bundespolizei bei der sanitätsdienstlichen Versorgung und bei der Medienbetreuung.

Staatsakte und Staatsbegräbnisse als Formen staatlichen Zeremoniells werden nur selten angeordnet.

Sie sind Ausdruck höchster Würdigung durch die Bundesrepublik Deutschland einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die sich hervorragend um das deutsche Volk verdient gemacht hat.

Die Bundespolizei setzt ihre Großraumbusse für einen sicheren und reibungslosen Shuttle der Trauergäste in Berlin ein. Die Bundespolizei setzt ihre Großraumbusse für einen sicheren und reibungslosen Shuttle der Trauergäste in Berlin ein.

In Anwesenheit der höchsten Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes, von Hinterbliebenen, Weggefährten und Freunden sowie führenden Persönlichkeiten aus Politik, Religion, Wirtschaft und Kultur werden die Verdienste des Verstorbenen gewürdigt. Am Staatsakt nehmen hochrangige geladene Gäste und Repräsentanten aus dem In- und Ausland teil.

Eine Teilnahme der Bevölkerung am Staatsakt bzw. an den offiziellen Trauerfeierlichkeiten ist nicht möglich. Die Trauerfeierlichkeiten werden live im Fernsehen (ZDF) übertragen.

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