Ablauf von Kinderreisepässen

28.12.2023

Nur noch bis zum 31. Dezember 2023 können Kinderreisepässe beantragt werden. Bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich. Ab dem 1. Januar 2024 können Kinder auf Antrag ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten einen Personalausweis oder Reisepass erhalten.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

© Bundespolizei 1999-2025. Alle Rechte vorbehalten.