Mitführverbot am Hauptbahnhof Hannover - Waffen und gefährliche Gegenstände tabu!

08.08.2023

Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, sind deutlich in der bundespolizeilichen Lage präsent und beeinflussen damit die Sicherheit von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung.

Gerade in Bahnhöfen und in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen, was zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen kann.

Die Bundespolizei hat am Hauptbahnhof Hannover hinsichtlich mitgeführter und eingesetzter Messer sowie sonstiger gefährlicher Gegenstände maßgebliche Feststellungen machen können.

Oftmals werden bei polizeilichen Maßnahmen oder Überprüfungen griffbereite Messer oder andere Gegenstände aufgefunden. Diese können insbesondere auch unter Alkoholgenuss wegen der enthemmenden Wirkung schneller eingesetzt werden.

In der Langzeitbetrachtung traten derartige Gewaltdelikte speziell in den Abend- und Nachtstunden und an den Wochenenden auf. Vor diesem Hintergrund hat die Bundespolizei für den Zeitraum vom 11. August bis einschließlich zum 11. September 2023 eine temporäre Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover, die sich auf ein Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art bezieht, erlassen. Wochentags gilt die Allgemeinverfügung in der Zeit von 18 Uhr bis 2 Uhr und an den Wochenenden durchgängig in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 2 Uhr.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst in dem oben genannten Zeitraum den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofes (siehe Skizze).

Das Mitführverbot gilt für alle Personen, die sich während des Gültigkeitszeitraumes im Hauptbahnhof Hannover aufhalten bzw. diesen betreten.
Ausnahmen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Skizze Geltungsbereich (PDF, 750KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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