Freiluftsaison - Vorsicht vor Taschendieben
15.05.2023
Endlich ist das Wetter besser und pandemische Beschränkungen sind Vergangenheit! Konzerte, Volksfeste und andere Veranstaltungen unter freiem Himmel locken die Menschen an. Aber Vorsicht: auch Taschendiebe mischen sich gern unter die Besucherinnen und Besucher und nutzen das Gedränge, auch während der An- und Abreise mit der Bahn, um zuzugreifen. Bargeld und Zahlungskarten stehen bei den Dieben ebenso auf der Beschaffungsliste wie Handys und andere Wertgegenstände.
Quelle: Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Taschendiebe nutzen vor allem gerne unübersichtliche Situationen innerhalb von Menschenmengen, etwa auf Bahnsteigen beim Ein- und Aussteigen in den Zug oder auf der Rolltreppe. Sie nutzen das Gedränge, lenken durch eigene Aktionen ab und greifen dann schnell in die Taschen ihrer Opfer. Meist arbeiten Taschendiebe in Kleingruppen: Während ein Täter oder eine Täterin das ausgewählte Opfer ablenkt, begeht ein zweiter Täter den Diebstahl und übergibt die Beute an einen Dritten, der in der Menge verschwindet. Die Methoden sind vielfältig, doch wer aufmerksam ist und einige Tipps beachtet, kann verhindern, Opfer eines Taschendiebstahls zu werden.
Beachten Sie die folgenden Tipps und schützen Sie sich so effektiv vor Diebstahl:
- Nehmen Sie nur mit, was sie unbedingt benötigen.
- Tragen Sie Geld, Kreditkarten, Papiere und andere Wertsachen eng am Körper. Nutzen Sie Kleidung mit verschließbaren Innentaschen.
- Geldbörsen, Wertsachen und Mobiltelefone gehören keinesfalls in Außentaschen von Handtaschen, Rucksäcken oder in offene Körbe.
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen mit dem Verschluss zum und vor dem Körper. Auch Rucksäcke sollten Sie im Gedränge vor dem Körper tragen.
- Lassen Sie keine Wertgegenstände offen oder unbeaufsichtigt im Zug bei Ihrem Sitzplatz zurück.
Und wenn es doch passiert ist - handeln Sie bei Verlust sofort!
- Sperren Sie die abhanden gekommenen Zahlungs- und Mobilfunkkarten sowie den Personalausweis, wenn dieser über eine Online-Ausweisfunktion verfügt, umgehend. Dies ist rund um die Uhr über den telefonischen Sperr-Notruf 116 116 (aus Deutschland gebührenfrei) möglich. Informieren Sie separat Ihr Kreditinstitut, Ihren Mobilfunkanbieter beziehungsweise das zuständige Bürgeramt über den jeweiligen Verlust.
- Erstatten Sie bei der Polizei bei Verdacht auf eine Straftat Anzeige. Dies kann oftmals online erledigt werden. Die Polizei kann zusätzlich die Sperrung des elektronischen Lastschriftverfahrens per Unterschrift (SEPA-Lastschriften) veranlassen.
- Beobachten Sie die Kontobewegungen und melden Sie unstimmige Abbuchungen sofort Ihrem Kreditinstitut.
Handys und Tablets:
- Zeigen Sie den Diebstahl bei der Polizei an. Hierzu benötigen Sie den Kaufvertrag, die IMEI-Nummer (15-stelliger gerätegebundener Zahlencode; auf der Originalverpackung oder mit dem Tastaturbefehl *#06# abrufbar) und die Produktbeschreibung. Sie erhalten dann eine Vorgangsnummer und eine Bescheinigung über die Anzeige.
- Informieren Sie Ihren Netzbetreiber unter Vorlage der Bescheinigung über die Erstattung der Strafanzeige und beantragen Sie die Geräteortung. Sobald der Netzbetreiber den Standort Ihres Gerätes lokalisiert hat, informieren Sie umgehend die Polizeidienststelle, bei der Sie die Anzeige erstattet haben.
- Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten der Online-Ortung. Sofern Sie die entsprechenden Ortungsoptionen in den Sicherheitseinstellungen Ihres Gerätes aktiviert haben (zum Beispiel iCloud, Google-Konto, Microsoft-Konto), können Sie über Ihren Account den Standort Ihres Gerätes von jedem beliebigen Gerät mit Internetverbindung selbständig orten, das Gerät sperren oder löschen.
- Nicht vergessen! Die Zugangsdaten zu relevanten Anwendungen (E-Mail, Onlinebanking, Mobilfunk-Anbieter-Account, Soziale Medien wie Facebook, Twitter etc.), welche Sie mit dem Gerät nutzen, sollten Sie umgehend ändern.
- Sofern Sie Ihr Gerät wiedererlangt haben, melden Sie dies bitte unverzüglich der Polizeidienststelle, bei der Sie die Anzeige erstattet haben.
Schon jetzt: Nutzen Sie die Möglichkeit der Dokumentation wichtiger Angaben zu Wertgegenständen und Dokumenten im „Datenpass der Bundespolizei“, um eine zeitnahe Sperrung von Bankkarten und Mobiltelefonen durch Ihre Anbieter zu veranlassen, sowie eine Ausschreibung der Gegenstände zur Fahndung durch die Polizei zu ermöglichen.
Alle Informationen erhalten Sie auch unter www.bundespolizei.de/taschendiebstahl