Kampf gegen Menschenhandel – Kooperationsvereinbarung unterzeichnet

29.07.2022

Am 22. Juli 2022 unterzeichneten die Bundespolizei und der Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e. V. eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung. Sie bildet die Basis, um sich bei phänomenbezogenen (Verdachts-)Fällen von Menschenhandel und (sexueller) Ausbeutung sowie Gewalt gegen Migranten und Migrantinnen auf regionaler und lokaler Ebene abzustimmen.

Für die Betroffenen verbessert sich damit die Betreuung in Folge einer solchen Straftat. Bei den Vertragspartnern wird die bereits im Jahr 2018 begonnene Zusammenarbeit gestärkt und ausgebaut.

Die Geschäftsführerin des KOK e. V., Sophia Wirsching: „Nur in einer engen Netzwerkarbeit kann den vielfältigen Belangen der Betroffenen Rechnung getragen werden. Die Polizei ist hierbei ein wichtiger Partner. Die Kooperationsvereinbarung kann die Zusammenarbeit nochmals verbessern.“

Der Leiter der Abteilung Kriminalitätsbekämpfung im Bundespolizeipräsidium, Mathias Schaef: „Die Aussagen der Betroffenen sind wesentlich bei Ermittlungen und Strafverfahren wegen Menschenhandel, (sexueller) Ausbeutung und Gewaltstraftaten gegenüber Migrantinnen und Migranten. Wirksamer Schutz, professionelle Beratung und Begleitung durch Opferhilfeeinrichtungen sind die Grundlage für die Stabilisierung Betroffener und somit letztlich auch für deren Aussagebereitschaft. Die Mitgliedsorganisationen und Fachberatungsstellen im KOK e. V. spielen eine wichtige Rolle, auch für die polizeiliche Arbeit.“

Hintergrund:
Der KOK e. V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein und deutschlandweiter Zusammenschluss aus Fachberatungsstellen und Organisationen, die sich gegen Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt an Migranten und Migrantinnen und für die Rechte Betroffener einsetzen. Er ist bundes- und europaweit die einzige Koordinierungsstelle mit diesem Fokus.

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