Anhänger von Öcalan randalieren im Zug und bedrohen das Zugpersonal – ohne Fahrscheine und ohne Mund-Nase-Schutz

11.09.2020

Bildwortmarke Bundespolizei

3.000 - 4.000 Ermahnungen der Bundespolizei gegenüber Reisenden wegen fehlendem Mund-Nase-Schutz täglich

Am Vormittag des 10. September 2020 ruft das Zugpersonal eines in Richtung Hamburg fahrenden Metronom-Zuges auf Höhe Bardowick/Niedersachsen die Bundespolizei um dringende Hilfe. Circa 90 Reisende verfügen über keine Fahrkarten, tragen nicht den erforderlichen Mund-Nase-Schutz und bedrohen sowie beschimpfen das Zugpersonal.

Bereits wenig später am Bahnhof Bardowick eintreffende Einsatzkräfte der Bundespolizei werden unmittelbar von rund 90 Personen mit massiver körperlicher Gewalt angegriffen. Erst nachdem 248 Polizeibeamte der Bundespolizei und 54 Beamte des Landes Niedersachsen vor Ort sind, kann die Situation beruhigt und von allen Randalierern die Identität festgestellt werden.

Das Ergebnis:

  • 87 Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen,
  • 14 Strafverfahren wegen unerlaubtem Aufenthalt in Deutschland,
  • 6 Strafverfahren wegen Widerstand gegen Polizeibeamte,
  • 1 Strafverfahren wegen versuchter Gefangenenbefreiung,
  • 9 Fahndungsnotierungen wegen des Verdachtes der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (PKK) festgestellt,
  • 1 europäischer Haftbefehl vollstreckt.

87 Personalien hat die Bundespolizei an das Gesundheitsamt übermittelt, damit von dort die Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verhängt werden können.

Die Bundespolizei ermahnt täglich zwischen 3.000 - 4.000 Reisende auf Bahnhöfen und in Zügen zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.

Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, hierzu: „Die Bundespolizei unterstützt die zuständigen Gesundheitsämter seit Wochen in großem Umfang bei der Durchsetzung der Maskenpflicht auf Bahnhöfen und in Zügen. Anders als im konkreten Fall trifft sie dabei in den allermeisten Fällen jedoch auf Verständnis der Reisenden. Der Landespolizei Niedersachsen danke ich für die ausgezeichnete Zusammenarbeit vor Ort.“

Hintergrund
Für die Durchführung der Ordnungswidrigkeitsverfahren und die Durchsetzung der Covid-19-Eindämmungsverordnungen der Länder sind die entsprechenden Landesbehörden zuständig.

Die DB AG betrachtet das Bedecken von Mund und Nase in Zügen als zwingende Beförderungsvoraussetzung und begegnet Verstößen hausrechtlich im Rahmen der Beförderungsbedingungen ggf. mit Beförderungsausschlüssen. Sollte der DB AG die Durchsetzung der Beförderungsausschlüsse nicht möglich sein, kann die Bundespolizei hinzugezogen werden. Die Bundespolizei wird bei Hinzuziehung durch die DB AG zur Durchsetzung des Hausrechts tätig. Dies kann beispielsweise einen Platzverweis nach sich ziehen.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion weisen wir darauf hin, dass wir das vorstehende Verfahren nicht nur in Fernzügen, sondern in allen Zügen der DB AG anwenden. Ebenfalls angewendet wird es in den Zügen des Regional- und Fernverkehrs aller anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen, die auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes verkehren und entsprechenden Verstößen hausrechtlich begegnen.

Sofern die Bundespolizei unterstützend für das Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig wird, kann notfalls auch mit gebührenpflichtigen Platzverweisen und Übermittlung personenbezogener Daten an die zuständigen Gesundheitsämter für deren Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Eindämmungsverordnungen reagiert werden.

© Bundespolizei 1999-2025. Alle Rechte vorbehalten.