Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer

25.03.2020

www.bmi.bund.de

Es sind weitere Regelungen erforderlich, um die Infektionsgefahren im grenzüberschreitenden Verkehr zu minimieren. Saisonarbeitskräften und Erntehelfern wird die Einreise nach Deutschland im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen ab heute, 25. März 2020, 17 Uhr, nicht mehr gestattet.

Dies hat Bundesinnenminister Seehofer nach Abstimmung im Bundeskabinett zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus angeordnet.

Die Regelung gilt für Einreisen aus Drittstaaten, Großbritannien sowie EU-Staaten, die den Schengen-Besitzstand nicht voll anwenden (unter anderem Bulgarien und Rumänien) und für Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt wurden.

Diese zusätzlichen Einreisebeschränkungen sind erforderlich, um die Infektionsgefahren im grenzüberschreitenden Verkehr zu minimieren. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.

© Bundespolizei 1999-2025. Alle Rechte vorbehalten.