Pilotprojekt

01.04.2019

Pilotprojekt PilotprojektDer Flugdienst sucht Nachwuchs. Ist dies vielleicht bald Ihr neuer Arbeitsplatz? Bewerben Sie sich jetzt.


Flugbegeisterten bietet die Bundespolizei die Möglichkeit, sich mit einer Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst in der gehobenen Laufbahn und für die Fliegerausbildung zu bewerben. Für das gekoppelte, zweistufige Verfahren ist eine Bewerbung bis zum 30. Juni 2019 möglich.

Die Bewerber durchlaufen zunächst das Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst und direkt im Anschluss das Auswahlverfahren für den Flugdienst. Bestehen sie beide Auswahlverfahren als einer der Besten, erhalten sie die Zusage für das Diplomstudium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst und den Lehrgang als „Polizeihubschrauberpilotin/-hubschrauberpilot“.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst:

• Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder Besitz einer anderen EU-Staatsangehörigkeit
• die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
• Polizeidiensttauglichkeit nach polizeiärztlichem Urteil
• Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B, liegen besondere Gründe (z.B. Lebensalter) vor, ist der Nachweis spätestens bis zum Abschluss des Grundstudiums zu erbringen
• Schwimmpass der Stufe Bronze oder ein anderer geeigneter Nachweis
• gerichtlich nicht vorbestraft, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebend

Weitere geforderte Eigenschaften:

• Leistungsbereitschaft
• soziale Kompetenz
• Flexibilität und Mobilität
• geistige und körperliche Fitness
• Demokratieverständnis
• physische und psychische Belastbarkeit
• Teamfähigkeit
• Zivilcourage
• Entscheidungsvermögen
• positives Erscheinungsbild

Voraussetzungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst:

• Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife mit bundesweiter Studienberechtigung
• in den Fächern Deutsch und Englisch die Note 4 (ausreichend), im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend)
• Fähigkeit, englisch zu kommunizieren
• am Tag der Einstellung nicht älter als 29 Jahre

Voraussetzungen für die spätere Teilnahme an der Pilotenausbildung:

• zu Beginn der Pilotenausbildung (voraussichtlich Januar 2024) beträgt das Höchstalter 33 Jahre,
• Ausnahmen sind für Fluglizenzinhaberinnen beziehungsweise Fluglizenzinhaber (mindestens PPL/ H) möglich.
• positiv beschiedene Eignungsfeststellung für die fliegerische Ausbildung durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Hamburg
• Feststellung der flugmedizinischen Tauglichkeitsklasse 1 gemäß den einschlägigen europäischen Richtlinien
• Die Bewerberin oder der Bewerber erklärt mit ihrer beziehungsweise seiner Bewerbung die Bereitschaft zur uneingeschränkten Verwendung im Ausland.

Weitere Informationen zum Pilotprojekt finden Sie unter:

https://www.komm-zur-bundespolizei.de/pilotprojekt
https://www.komm-zur-bundespolizei.de/beratung

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