Internationale Ermittlungen wegen Scheinehen: Bundespolizei durchsucht Wohnungen in acht Bundesländern sowie in Dänemark

13.06.2018

Am 13. Juni 2018 ging die Bundespolizei mit insgesamt über 460 Beamten in acht Bundesländern sowie in Dänemark gegen zwei mutmaßlich Scheinehen vermittelnde Gruppierungen vor. Darüber hinaus waren an den Maßnahmen, die in den frühen Morgenstunden anliefen, zehn dänische Polizeibeamte beteiligt. Die grenzüberschreitenden Ermittlungen erfolgten unter Einbindung der EU-Agenturen EUROJUST und EUROPOL. Insgesamt wurden 39 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

Den bundespolizeilichen Maßnahmen liegen zwei unterschiedliche Ermittlungsverfahren zugrunde, die jedoch einen vergleichbaren Modus Operandi aufweisen. Die Einsatzmaßnahmen waren zwischen den mit der Vollstreckung der jeweiligen Beschlüsse beauftragten Dienststellen der Bundespolizei und den beiden involvierten Staatsanwaltschaften abgestimmt und koordiniert. In strafrechtlicher Hinsicht wird den Beschuldigten unter anderem gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern, gewerbsmäßige Urkundenfälschung sowie Beihilfe zur Eingehung einer Doppelehe vorgeworfen.

Das erste Ermittlungsverfahren, das durch die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg im Auftrag der dortigen Staatsanwaltschaft geführt wird, richtet sich gegen fünf Beschuldigte. Vier von ihnen verfügen über die deutsche Staatsangehörigkeit und haben einen russischen (2x), nepalesischen bzw. pakistanischen Migrationshintergrund. Einer der Beschuldigten ist nepalesischer Staatsangehöriger. Die Personen stehen im Verdacht, Scheinehen zu Gunsten von Staatsangehörigen des indischen Subkontinents gegen Entgelt vermittelt zu haben. Ziel soll jeweils gewesen sein, ein dauerhaftes Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland zu verschaffen. Bei den Scheinehepartnern soll es sich überwiegend um freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger aus Südosteuropa, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien, gehandelt haben.

An den Durchsuchungsmaßnahmen waren über 460 Beamte der Bundespolizei sowie zehn dänische Polizeibeamte beteiligt. An den Durchsuchungsmaßnahmen waren über 460 Beamte der Bundespolizei sowie zehn dänische Polizeibeamte beteiligt.An den Durchsuchungsmaßnahmen waren über 460 Beamte der Bundespolizei sowie zehn dänische Polizeibeamte beteiligt.

Die Eheschließungen wurden den Ermittlungen zufolge in der Regel in Dänemark vollzogen. Aus diesem Grund war von der dänischen Polizei in Fynen und der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg eine gemeinsame Ermittlungsgruppe (Joint Investigation Team) eingerichtet worden.

Darüber hinaus soll die verfolgte Gruppierung auch sogenannte Proxy-Eheschließungen in den Vereinigten Staaten und Mexiko vermittelt haben. Das Besondere an solchen Eheschließungen ist, dass nur einer der beiden Ehepartner anwesend sein muss, während der andere Teil durch eine bevollmächtigte Person vertreten werden kann.

Für die Organisation der Proxy-Ehen sollen die Beschuldigten jeweils bis zu 15.000 Euro verlangt haben.

Nähere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie in der Gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg und der Bundespolizeidirektion Hannover.

Das zweite Ermittlungsverfahren, das durch die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle im Auftrag der Staatsanwaltschaft Leipzig geführt wird, richtet sich gegen zwei indische und einen pakistanischen Staatsangehörigen als Hauptbeschuldigte. Auch hier sollen die Hauptbeschuldigten Scheinehen zwischen Staatsangehörigen des indischen Subkontinents und freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern aus Südosteuropa gegen Entgelt vermittelt haben.

Ziel war es den Ermittlungen zufolge, den aus Pakistan und Indien stammenden Begünstigten ein dauerhaftes Bleiberecht im Bundesgebiet zu verschaffen. Die Ehen wurden dem Anschein nach überwiegend in Zypern geschlossen. Bei einer nicht geringen Zahl der angeblich in Zypern geschlossenen Ehen ergaben die Ermittlungen, dass den Eheurkunden tatsächlich gar keine Eheschließungen zugrunde lagen. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass die Urkunden gefälscht waren.

Für das Verschaffen eines dauerhaften Aufenthaltstitels sollen die Beschuldigten im Erfolgsfall eine Summe von jeweils bis zu 22.000 Euro verlangt haben.

Nähere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie in der Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Pirna.

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