Internationale Zusammenarbeit erfolgreich - Bundespolizei und polnischer Grenzschutz zerschlagen gemeinsam Schleuserbande

Sechs Haftbefehle und 22 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland und Polen vollstreckt

17.01.2018

Nach gemeinsamen Ermittlungen ging am 17. Januar 2018 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin ein Großaufgebot von Bundespolizei und polnischen Grenzschutz gegen eine syrisch-polnische Schleuserbande vor. Ziel war die Vollstreckung von sechs Haftbefehlen und 22 Durchsuchungsbeschlüssen in Deutschland sowie Polen.

Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle führt seit Frühjahr 2017 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren gegen Angehörige eines polnisch-syrischen Familienverbandes wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Den Ausgangspunkt der Ermittlungen bildeten Berichterstattungen in den Fernsehmagazinen „Fakt“ der ARD und „Exakt“ des Mitteldeutschen Rundfunks im Februar 2017.

Internationale Zusammenarbeit erfolgreich - Bundespolizei und polnischer Grenzschutz zerschlagen gemeinsam Schleuserbande

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, syrische Staatsangehörige, vornehmlich aus den Golfstaaten über Polen nach Deutschland eingeschleust zu haben. Zum Zwecke der Einreise wurden mittels falscher Angaben polnische Touristenvisa erschlichen. Die Einreise erfolgte anschließend mit dem Flugzeug nach Polen und von dort auf dem Landweg weiter nach Deutschland, wo sodann durch die Geschleusten regelmäßig Asylanträge gestellt wurden. Für die Schleusungen wurden pro Person rund 8.000 Euro verlangt, womit die Bande nach gegenwärtigem Ermittlungsstand über 300.000 Euro verdient haben soll. Teilweise übten die Schleuser erheblichen Druck auf die Migranten zur Begleichung des Schleuserlohnes aus.

Da die Täter sowohl in Polen als auch von Deutschland aus agierten und die Einschleusungen stets mit dem Ziel Bundesrepublik erfolgten, wurden die Ermittlungen ab Sommer 2017 gemeinsam mit dem Grenzschutz der Republik Polen innerhalb einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe auf Grundlage des deutsch-polnischen Polizeivertrages geführt.
Am Morgen des 17. Januar 2018 vollstreckten rund 170 Einsatzkräfte der Bundespolizei in einem bundesweiten Einsatz zwei Haftbefehle und fünfzehn Durchsuchungsbeschlüsse. Nach einem per Haftbefehl gesuchten Beschuldigten wird noch gefahndet. Der Schwerpunkt der Maßnahme befand sich in Berlin, wo die Haftbefehle und acht Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt wurden. Weitere Durchsuchungen fanden in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern statt. Zeitgleich mit den Maßnahmen in Deutschland erfolgte durch den polnischen Grenzschutz der Zugriff auf polnischem Hoheitsgebiet.

Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen wurden zahlreiche Beweismittel beschlagnahmt. Darunter befanden sich unter anderem Mobiltelefone und elektronische Speichermedien.

Neben dem Vorwurf des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern wird gegen mehrere Beschuldigte auch wegen des Verdachts des Sozialbetrugs und missbräuchlicher Asylantragsstellung ermittelt. So werden einige Mitglieder des Familienverbandes mit syrischer Abstammung und polnischer Staatsbürgerschaft verdächtigt, sich unter abweichenden Personalien in Deutschland als politisch verfolgte Asylbewerber angemeldet zu haben.

Der Leiter der ermittlungsführenden Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle, Markus Pfau, sagte zu dem Einsatz: "Irreguläre Migration nach Deutschland findet auch und mit großem organisatorischen Aufwand auf dem Luftweg statt. Die Schleuser verdienen auf Kosten der Asylsuchenden sehr gut daran. Mit unseren heutigen Maßnahmen gehen wir einmal mehr offensiv gegen diese Täterstrukturen vor. Dabei hat sich die internationale polizeiliche Zusammenarbeit mit Polen einmal mehr bewährt."

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