Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern mit Todesfolge

05.12.2017

Am 5. Dezember 2017 durchsuchten mehr als 30 Bundespolizisten im niedersächsischen Osnabrück zwei Wohnungen und nahmen einen per Haftbefehl gesuchten 23-jährigen afghanischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern mit Todesfolge fest.

Der 23-Jährige steht im Verdacht, im Januar 2016 während einer Bootsschleusung von der Türkei nach Griechenland als sogenannter Begleitschleuser an Bord gewesen zu sein. Die Überfahrt war von einer international agierenden Schleusergruppierung organisiert worden. Bei der Überfahrt sank das völlig überfüllte Boot bei widrigen Witterungsverhältnissen. Es konnten lediglich 24 von insgesamt etwa 90 Migranten gerettet werden. Die griechische Küstenwache konnte damals 35 Leichen bergen. Die anderen Personen blieben vermisst.

Während der nun verhaftete mutmaßliche Schleuser gegenüber den griechischen Behörden vortäuschte, selbst ein Flüchtling zu sein, sind die von ihm unmittelbar begleiteten Personen (zwei Frauen und vier Kinder) beim Sinken des Bootes zu Tode gekommen. Nach seiner Rettung setzte er sich nach Deutschland ab und beantragte im Februar 2016 Asyl. Hier kamen ihm die Ermittler der Bundespolizei nach Zeugenhinweisen auf die Schliche. Der Vollstreckung des Haftbefehls waren mehrmonatige Ermittlungen des Bundespolizeipräsidiums unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorausgegangen.

Der 23-Jährige wird nun einem Haftrichter vorgeführt.

Download:

Pressemitteilung des Bundespolizeipräsidiums vom 5. Dezember 2017 (PDF, 39KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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