Binnengrenzkontrollen ausgeweitet

08.11.2017

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat am 11. Oktober 2017 entschieden, die Binnengrenzkontrollen ab dem 12. November 2017 auf der Grundlage des Schengener Grenzkodexes in nationaler Verantwortung für weitere sechs Monate durchzuführen. Die Binnengrenzkontrollen beschränken sich auf die deutsch-österreichische Landgrenze sowie auf Flugverbindungen von Griechenland nach Deutschland.

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"Die Sicherheitslage im gemeinsamen europäischen Gefahrenraum ist nach wie vor angespannt. Es bestehen auch weiterhin Defizite beim Schutz der EU-Außengrenzen sowie ein erhebliches Maß illegaler Migration innerhalb des Schengenraums. Die Entscheidung erfolgte in enger Konsultation mit den Innenministerien in Österreich, Dänemark, Schweden und Norwegen", so der Minister.

Der Grenzübertritt bleibt bei Vorliegen der Einreisevoraussetzungen grundsätzlich im gesamten Schengen-Binnengrenzverkehr zulässig. Die Bundespolizei weist insbesondere darauf hin, dass in jedem Fall gültige Grenzübertritts­dokumente mitzuführen und gegebenenfalls vorzuzeigen sind. Etwaige Beeinträchtigungen für den grenzüberschreitenden Binnengrenzverkehr sind auf den Flugverbindungen von Griechenland nach Deutschland und an der deutsch-österreichischen Landgrenze wegen der Kontrollen bei der Einreise nach Deutschland nicht gänzlich zu vermeiden.

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