Häufig gestellte Fragen zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen
Die Bundespolizei hat am 13. September 2015 begonnen, wieder Kontrollen an den Binnengrenzen durchzuführen. Nachfolgend finden Reisende Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Welche Dokumente müssen Reisende zum Grenzübertritt mitführen?
Reisende sind wie immer dazu verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ein Grenzübertrittspapier (beispielsweise Reisepass, Passersatzdokument) mitzuführen. Bei Unionsbürgern genügt der Personalausweis.
Hinweise zu Reisen mit Kindern
Kommt es durch die Grenzkontrollen zu Einschränkungen und Wartezeiten?
Die Bundespolizei versucht, Wartezeiten und Einschränkungen für Reisende so gering wie möglich zu halten. Dennoch sind, insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen sowie im grenzüberschreitenden Zugverkehr Wartezeiten und Verspätungen nicht auszuschließen. Dafür bittet die Bundespolizei um Ihr Verständnis. Planen Sie bitte mehr Zeit für Ihre Reisen ein.
Auf welcher Grundlage werden die Grenzkontrollen wieder eingeführt ?
Die Kontrollen werden auf Grundlage des Artikels 25 Schengener Grenzkodex wieder eingeführt. Der Schengener Grenzkodex sieht dabei ausdrücklich die Kontrolle von Personen an den Schengen-Binnengrenzen vor. Die Kontrollen können sowohl an den Land-, Luft wie auch Seegrenzen erfolgen.
An wen können sich Reisende bei Fragen wenden?
Die Servicenummer der Bundespolizei ist rund um die Uhr gebührenfrei unter 0800 6 888 000 erreichbar.
Für welchen Zeitraum werden die Kontrollen durchgeführt?
Die Dauer der Maßnahmen kann derzeit nicht abgesehen werden.