Unterstützung anderer Bundesbehörden

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Die Bundespolizei unterstützt

  • den Präsidenten des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Hausrechtes und der Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages,
  • das Auswärtige Amt bei der Wahrnehmung von Schutzaufgaben an mehr als 70 deutschen Auslandsvertretungen und
  • das Bundeskriminalamt bei der Durchführung seiner Personenschutzaufgaben.

Darüber hinaus unterstützt die Bundespolizei Bundes- und Landesbehörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, sofern diese die Bundespolizei um Amtshilfe bitten.

Die Bundespolizei bietet den anfragenden Behörden Hilfeleistung, indem sie zum Beispiel Einsatzmittel für Ermittlungsverfahren und Personal bereitstellt oder beim Austausch von Informationen und Daten unterstützt.

Verwendung zur Unterstützung eines Bundeslandes

Die Bundespolizei unterstützt die Länderpolizeien auf Anforderung insbesondere in folgenden Fällen:

Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei Einsatzkräfte der Bundesbereitschaftspolizei

  • bei der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zum Beispiel bei Demonstrationen oder Großveranstaltungen,
  • als Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall,
  • zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder und
  • zu Abwehr einer drohenden Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder.

UnterstützungsverBund CBRN

UnterstützungsverBund CBRN UnterstützungsverBund CBRN

Im UnterstützungsverBund CBRN arbeiten Spezialkräfte unterschiedlicher Bundesbehörden zusammen. Die Abkürzung CBRN steht dabei für chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren für Mensch und Gesellschaft.

Zu den Aufgaben des UnterstützungsverBundes CBRN gehört es, Bundes- und Landesbehörden bei der Bewältigung von Gefahrensituationen zu unterstützen, die polizeilich und chemisch, biologisch, radiologisch relevant sind. Der UnterstützungsverBund CBRN berät diese und andere Behörden der Gefahrenabwehr bei der Bewertung von Vorfällen und bei der Vorbereitung auf solche Ereignisse und unterstützt aktiv bei Bedarf vor Ort.

Bei Bedrohungen durch die genannten Substanzen können Bundes- und Landesbehörden den UnterstützungsverBund CBRN anfordern. In diesem Fall gliedern sich der gesamte Verbund oder Teile davon entsprechend des Bedarfs in die bestehenden Einsatzstrukturen ein. Dafür wird eine besondere Aufbauorganisation gebildet.

Die Partner im UnterstützungsverBund CBRN sind:

  • das Bundeskriminalamt (BKA),
  • die Bundespolizei (BPOL),
  • das ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr (ABCAbwKdoBw),
  • das Robert Koch-Institut (RKI),
  • das Wehrwissenschaftliche Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz (WIS) sowie
  • das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).

Koordiniert und geleitet wird der UnterstützungsverBund CBRN durch die Bundespolizei.

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