Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ist ein Finanzierungselement der Europäischen Union im Bereich der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik.

Die Bundespolizei wird aus dem Fonds (Zeitraum von 2014 bis 2020) mit dem Projekt AM17-BP3026 „Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausgewählten Drittstaaten im Bereich der Rückführung“ vom 1. Juli 2017 bis 31. Juni 2018 gefördert. Verwendet werden die Mittel für die Aufgaben der Passersatzbeschaffung, die die Bundespolizei gem. § 71 Abs. 3 Nr. 7 AufenthG in Amtshilfe für die Ausländerbehörden der Bundesländer übernommen hat. Kooperationspartner der Bundespolizei bei diesem Projekt ist die Zentrale Ausländer-behörde Bielefeld. Bis dato handelt es sich um ein fortlaufendes Projekt, welches seit 2015 jährlich durch das Bundespolizeipräsidium, Referat 25, durchgeführt wurde.

Unter anderem wurden/werden kofinanziert:

  • Einladungen von Delegationen aus relevanten Drittstaaten zur Identifizierung von ausweislosen Drittausländern, inklusive Reisekosten und Kosten des Aufenthalts von Delegationen sowie Beauftragung von Dolmetschern im Rahmen von Identifizierungsmaßnahmen
  • Reisen von Delegationen der Bundespolizei in relevante Drittstaaten


Die Bundespolizei wurde aus dem Fonds (Zeitraum von 2014 bis 2020) mit dem Projekt „Soforthilfe 2015“ vom 1. Mai 2015 bis 29. Februar 2016 gefördert. Verwendet wurden diese Mittel für Aufgaben der Bundespolizei im engen Zusammenwirken mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Bundesländern. Dazu zählten die Kontrolle, die Bearbeitung (einschließlich Registrierung soweit möglich) und die Steuerung der Einreise von Migranten.

Unter anderem wurde kofinanziert:

  • die Beauftragung von Dolmetschern zur Unterstützung des Asylverfahrens
  • Unterbringung und Versorgung von Einsatzkräften der Bundespolizei
  • Errichtung und Betrieb von sogenannten Bearbeitungsstraßen für die Ersterfassung und
  • Weiterleitung der Migranten im grenznahen Raum
  • Gewährleistung von angemessenen Unterkünften für Asylsuchende
  • Transport von Migranten zu Warteräumen des BAMF oder zu Bahnhöfen

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://ec.europa.eu/home-affairs/financing/fundings/migration-asylum-borders/asylum-migration-integration-fund_en

http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/EUFonds/AMIF/amif-node.html

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