Hintergründe

  • Gesetzliche Grundlage für das Tätigwerden der Bundespolizei auf dem Gebiet der Strafverfolgung ist § 12 Bundespolizeigesetz.
  • Ermittlungsvorgänge in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich bearbeitet die Bundespolizei abschließend und legt sie den zuständigen Staatsanwaltschaften vor.
  • Bei Ermittlungssachen, für die andere Ermittlungsbehörden zuständig sind (Polizeien der Länder, Zoll, etc.), wird die Angelegenheit nach den ersten unaufschiebbaren Ermittlungen an die sachlich und örtlich zuständigen Ermittlungsbehörden abgegeben.
  • Um den oftmals international vernetzten und hoch technisierten Tätern ihre Taten nachzuweisen, arbeitet die Bundespolizei eng und vertrauensvoll mit anderen Sicherheitsbehörden und Partnern im In- und Ausland zusammen.
  • Erkenntnisse aus der Kriminalitätsbekämpfung fließen in die interne Aus- und Fortbildung, die Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln und in die Personalentwicklung ein, um den wachsenden Herausforderungen der Kriminalitätsbekämpfung weiterhin erfolgreich begegnen zu können.

Polizeiliche Kriminalprävention

Ein wichtiger Bestandteil zur Stärkung der Sicherheit in der Bevölkerung ist neben der Verfolgung bereits begangener Straftaten die Verhinderung neuer Straftaten (Kriminalprävention).
Dabei wird vorrangig darauf hingearbeitet, die Möglichkeiten für Straftäter zur Tatbegehung zu verhindern. Einsatzfelder dabei sind insbesondere :

In den Bundespolizeiinspektionen kümmern sich Präventionsbeauftragte (Verlinkung Organisation) um die Vermittlung von Kenntnissen zur Gefahrenvorsorge. Sie erarbeiten themenbezogene Präventionsangebote für unterschiedliche Adressatengruppen. Zu weiteren Information nutzen bitte Sie unser Kontaktformular (Verlinkung)

Kriminalitätsbekämpfung in Zahlen 2014

  • Straftaten insgesamt: berichtete Fälle*: 331.621
  • Tatverdächtige insgesamt*: 181.333
  • Aufklärungsquote – gesamt*: 76,8 %
  • Anzahl Verfahren der organisierten Kriminalität: 42 (2014)

Die Bundespolizei steigerte ihre Fahndungstreffer im Jahr 2014 um 5 Prozent auf über 123.000 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dazu zählen beispielsweise

  • 12.153 vollstreckte Haftbefehle,
  • 8.667 zur Einreiseverweigerung ausgeschriebene Personen und
  • 15.420 verloren gegangene oder entwendete Dokumente.

Gut jede achte Feststellung geht auf das Konto von Fahndungsersuchen anderer Schengen-Mitgliedsstaaten.

*Quelle: PKS-Daten der Bundespolizei – polizeiliche Kriminalstatistik; Berichtsjahr 2014

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