Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs

Die Bundespolizei trifft die gemäß Luftsicherheitsgesetz erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Hierbei sind insbesondere Flugzeugentführungen und Sabotageakte zu verhindern.

Die Luftsicherheitsaufgaben nimmt die Bundespolizei auf 13 deutschen Flughäfen wahr:

Berlin, Bremen, Düsseldorf, Dresden, Erfurt, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München (ohne Fluggast- und Gepäckkontrollen), Saarbrücken, Stuttgart.

Ihren Schutzauftrag erfüllt die Bundespolizei insbesondere durch:

  • Kontrolle der Fluggäste sowie des von ihnen mitgeführten Hand- und Reisegepäcks unter Einsatz speziell geschulten Personals und moderner Luftsicherheitskontrolltechnik
  • Maßnahmen bei der Feststellung von Gegenständen, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, z. B. durch Sicherstellung verbotener Gegenstände wie Waffen und Munition oder durch Entschärfung unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen
  • Überwachung des gesamten Flugplatzgeländes
  • Schutzmaßnahmen bei besonders gefährdeten Flügen und Luftfahrtunternehmen.

Auf 21 weiteren, meist kleineren Flughäfen erfüllen die Länder im Auftrag des Bundes die Luftsicherheitsaufgaben.

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