Grenzschutz
Der Grenzschutz zählt zu den Aufgaben der Bundespolizei, soweit die Bundesländer – im Einvernehmen mit dem Bund – den Grenzschutz nicht mit eigenen Kräften wahrnehmen.
Im Einzelnen umfasst der Grenzschutz folgende Aufgaben
- die polizeiliche Überwachung der Grenzen,
- die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich der Überprüfung von Grenzübertrittspapieren und der Berechtigung zum Grenzübertritt,
- die Grenzfahndung als Element polizeilicher präventiver Einsatztaktik und
- die Abwehr von Gefahren im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt, im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern.