Dienstausweise der Bundespolizei

Alle Bediensteten der Bundespolizei besitzen einen Dienstausweis. Mit der Einführung des elektronischen Dienstausweises wird der bisherige Dienstausweis in Papierform abgelöst. Der Ausweis in Scheckkartenformt wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und entspricht den aktuellen Anforderungen im Hinblick auf die Fälschungssicherheit. Bis alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestattet sind, behalten beide Dienstausweismodelle ihre Gültigkeit.

Elektronischer Dienstausweis

Trägermaterial: Kunststoff (Polycarbonat)
Abmessungen: 86 x 54 mm (Format ID-1)
Drucktechnik: Offsetdruck, mehrfarbige Zierlinien mit fließenden Farbübergängen
Ausstellungstechnik: Lichtbild und Personaldaten sind mittels Lasergravur integriert. Name, Vorname und Gültigkeit sind taktil (fühlbar).
Sonstiges: Auf der Vorderseite ist zusätzlich noch ein optisch-variables Element eingebracht, in dem verschiedene Motive (u. a. der Bundesadler und Sterne) sichtbar werden. Auf der Rückseite befindet sich ein Laserkippbild. Je nach Lichteinfall wird die Unterschrift des Ausweisinhabers oder der Schriftzug "BPOL" sichtbar.

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Dienstausweis in Papierform

Trägermaterial: Sicherheitspapier mit Wasserzeichen in Form eines stilisierten Bundesadlers (aufgefaltet im Durchlicht sichtbar)
Abmessungen: 148 x 105mm (aufgefaltet)
Drucktechnik: Offsetdruck, Zierlinien in den Farben grau und grün
Ausstellungstechnik: konventionelles Lichtbild mit variierenden Lichtbildsicherungen

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Müssen sich Bundespolizisten ausweisen?

Führen Bundespolizisten Amtshandlungen Ihnen gegenüber durch, können Sie grundsätzlich die Nennung von Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle verlangen. Auf ausdrückliches Verlangen sind die Beamten verpflichtet, Ihnen ihren Dienstausweis vorzugzeigen. Polizeibeamte in zivil weisen sich stets mit ihrem Dienstausweis aus.

Dies gilt jedoch nur, sofern der Zweck der polizeilichen Maßnahmen dadurch nicht beeinträchtigt oder der Bundespolizist gefährdet wird. Die Nennung der Dienststelle und der Ausweisnummer sind jedoch immer verpflichtend.

Verhalten bei begründetem Missbrauchsverdacht ("Falsche Polizisten")

Wenn Sie Zweifel an der Legitimation eines Bundespolizisten oder der Echtheit seines Ausweises haben, wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Bundespolizeidienststelle. Sie können auch die Hotline der Bundespolizei unter 0800 6 888 000 kontaktieren. Bei verdächtigen Personen oder einer Gefahr wählen Sie bitte den polizeilichen Notruf 110.

Bei Maßnahmen an der Haustür lassen Sie die Person während des Telefonates vor der abgesperrten Tür warten. Auf der Straße oder im Gelände suchen Sie sich Unterstützung in nahegelegenen Geschäften oder sprechen Sie andere Personen an, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Polizisten haben.

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