Illegale Feuerwerkskörper: Bundespolizei warnt vor Gefahren

Immer zum Jahresende gelangen vermehrt nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper nach Deutschland, besonders aus der Republik Polen und der Tschechischen Republik. Die oft mangelhafte Verarbeitung und der teils verarbeitete Industriesprengstoff können zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen, selbst bei korrekter Anwendung.

Daher gilt:

Pyrotechnik - lass es richtig knallen.

  • Wegen ihrer Gefährlichkeit ist die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Wer solche Feuerwerkskörper trotzdem nach Deutschland einführt, verstößt gegen die Vorschriften des Sprengstoff- und/oder Zollrechts. Dies kann zu einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. Der Strafverfolgung schließt sich die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper an.
  • Auch der Umgang mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist in Deutschland verboten. Ausschließlich Artikel mit CE-Zeichen sind erlaubt. Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten Händlern und achten Sie darauf, dass die CE-Zeichen nicht gefälscht sind.

Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk

Wenn Sie die folgenden Hinweise beachten, können Sie vermeiden, dass Sie und unbeteiligte Personen zu Schaden kommen:

  • Achten Sie auf angebrachte CE-Zeichen. Verzichten Sie auf Feuerwerkskörper, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist und die keine vorgeschriebene Kennzeichnung aufweisen.
  • Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise.
  • Achten Sie auf ausreichend Platz beim Anzünden der Feuerwerkskörper (Kategorie F1: 1 Meter; Kategorie F2: 8 Meter).
  • Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen.
  • Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger sollen nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werden.

Hinweise und Fragen zu Feuerwerkskörpern, die nicht den Sicherheitsnormen entsprechen, nimmt jede Polizeidienststelle sowie die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 entgegen. Ebenfalls können Sie das Kontaktformular nutzen.

© Bundespolizei 1999-2024. Alle Rechte vorbehalten.