Hinweise bei gestohlenen Handys und Tablets

Hinweise bei gestohlenen Handys und Tablets


Mit Ihrer Hilfe ist es möglich, Ihr Eigentum zurückzuerhalten und die Täterin oder den Täter zu ermitteln, wenn Ihr Gerät mit einer SIM-Karte betrieben wird.

Ihr Handy oder Tablet kann anhand der IMEI-Nummer (15-stelliger gerätegebundener Zahlencode u. a. auf der Originalverpackung oder mit dem Tastaturbefehl *#06# abrufbar) durch Ihren Netzbetreiber geortet werden, wenn die SIM-Karte eingelegt, das Gerät eingeschaltet und mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden ist. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Ortung gegenüber Ihrem Netzbetreiber besteht allerdings nicht.

Folgendes sollten Sie im Falle eines Diebstahls tun

  • Anzeige des Diebstahls bei der Polizei. Hierzu benötigen Sie den Kaufvertrag, die IMEI-Nummer und die Produktbeschreibung.
  • Mitteilung des Diebstahls unter Vorlage der Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige an Ihren Netzbetreiber und Antrag auf Geräteortung.
    Sobald Ihr Netzbetreiber den Standort Ihres Gerätes lokalisiert hat, informieren Sie bitte umgehend die Polizeidienststelle, bei der Sie Ihre Anzeige erstattet haben unter Nennung der Vorgangsnummer.
  • Selbständige Online-Ortung
    Sofern Sie die entsprechenden Ortungsoptionen in den Sicherheitseinstellungen Ihres Gerätes aktiviert haben (z. B. iCloud, Google-Konto, Microsoft-Konto), können Sie über Ihren Account den Standort Ihres Gerätes von jedem beliebigen Gerät mit Internetverbindung selbständig orten, sperren oder entfernen.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit der Dokumentation wichtiger Angaben zu Wertgegenständen und Dokumenten im Datenpass (PDF, 142KB, Datei ist nicht barrierefrei) der Bundespolizei, um eine zeitnahe Sperrung von Bankkarten und Mobiltelefonen durch Ihre Anbieter zu veranlassen, sowie eine Ausschreibung der Gegenstände zur Fahndung durch die Polizei zu ermöglichen.

Nicht vergessen!

Die Zugangsdaten zu relevanten Anwendungen (E-Mail, Onlinebanking, Mobilfunk-Anbieter-Account, Soziale Medien wie Facebook, Twitter etc.), welche mit dem Gerät erreichbar sind, sollten Sie umgehend ändern.

Sofern Sie Ihr Gerät wiedererlangt haben, melden Sie dies bitte unverzüglich der Polizeidienststelle, bei der Sie die Anzeige erstattet haben unter Nennung der Vorgangsnummer.

Hinweise bei gestohlenen Handys und Tablets (PDF, 164KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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