Hinweise für Opfer eines Taschendiebstahls

So verhalten Sie sich während der Tat

  • Wecken Sie die Aufmerksamkeit anderer, zum Beispiel, indem Sie laut um Hilfe rufen. Informieren Sie sofort die Bundespolizei.
  • Zeigen Sie auf den Täter.
  • Bei einem Diebstahl im Zug:
    Im Zug können Sie durch das Zugbelegleitpersonal per Lautsprecher eventuell mitreisende Polizeivollzugsbeamtinnen oder Polizeivollzugsbeamte ausrufen lassen. Gehen Sie mit diesen oder dem Zugbegleitpersonal durch den Zug. Bei einem Ausstieg des Täters an einer Haltestelle können bei entsprechenden Hinweisen weitere Maßnahmen zu seiner Ergreifung getroffen werden.
  • Merken Sie sich alles, was dazu beitragen kann, den Diebstahl aufzuklären. Die "Zeugenkarte" (PDF, 113KB, Datei ist nicht barrierefrei) gibt Ihnen hierfür hilfreiche Hinweise.

Wichtige Hinweise zum Verhalten nach der Tat

  • Zeigen Sie jeden Diebstahl bei der Bundespolizei oder bei einer anderen Polizeidienststelle an.
  • Melden Sie sich als Zeuge.
  • Lassen Sie gestohlene Bank- und Kreditkarten sowie SIM-Karten unverzüglich sperren. Das geht am schnellsten über den bundesweiten gebührenfreien Sperr-Notruf 116 116 oder über Ihren Kartenanbieter.
  • Melden Sie gestohlene Ausweispapiere unverzüglich Ihrem Bürger- und Ordnungsamt.
  • Sprechen Sie über das Erlebte, zum Beispiel mit Freunden oder Bekannten, damit auch sie vor den Tricks der Taschendiebe gewarnt sind.

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