Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen

Änderungen hinsichtlich der Anerkennung dieser Dokumente durch ausländische Grenzbehörden können kurzfristig erfolgen, ohne dass entsprechende Mitteilungen vorliegen.

Reiseausweis als Passersatz

Der Reiseausweis als Passersatz wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Nachweis der Freizügigkeitsberechtigung der Inhaber grundsätzlich ohne Einschränkung anerkannt. Davon abweichend erkennen die folgenden Staaten den Reiseausweis als Passersatz nur in Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Pass oder Personalausweis an: Irland, Bulgarien und Rumänien.

Ebenfalls abweichend hiervon erkennt die Republik Zypern den Reiseausweis als Passersatz nur teilweise zur Einreise, allerdings grundsätzlich nicht zur Ausreise an. Deutsche Staatsangehörige müssen vor der Ausreise an der Deutschen Botschaft Nikosia vorstellig werden, um sich einen Reiseausweis zur Rückkehr ausstellen zu lassen. Zu den Regelungen bezüglich der Einreise nach Zypern mit dem Reiseausweis als Passersatz liegen keine belastbaren Aussagen der zyprischen Behörden vor. Da in der Vergangenheit hierbei bereits Probleme auftraten, wird von der Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz für eine Reise nach Zypern abgeraten.

Darüber hinaus wird er von den nachfolgend genannten Staaten für die Einreise zu touristischen Zwecken anerkannt:
AlbanienLiechtenstein
AlgerienMonaco
AndorraNorwegen
IslandSan Marino
Anerkennung in Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Pass oder Personalausweis:
KanadaMontenegro
KroatienMexiko (nur Inhaber von mexikanischen
Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend)
SchweizSerbien

Anerkennung in Verbindung mit dem gültigen deutschen Personalausweis:

  • Seychellen

Sofern es sich bei dem abgelaufenen deutschen Grenzübertrittsdokument um einen Personal­ausweis handelt, ist dessen eigenständige Anerkennung im Zielstaat, z. B. Montenegro, eine Voraussetzung für die Anerkennung und Erteilung des Reiseausweises als Passersatz. Informationen zur Anerkennung deutscher Reisedokumente können Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Reisen & Sicherheit / Reise- und Sicherheitshinweise A-Z erhalten.

Bestätigte Informationen über die Nichtanerkennung:

  • Arabische Republik Ägypten
  • Malediven
  • Republik Nordmazedonien
  • Sri Lanka
  • Türkei
  • Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

Notreiseausweis

Der Notreiseausweis wird grundsätzlich in einer Vielzahl von Ländern anerkannt. Für die nachfolgenden Staaten liegen abweichende Informationen vor:

Dänemark: keine Anerkennung für Drittstaatangehörige

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland: keine Anerkennung

Mexiko: nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend

Herausgeber:
Bundespolizeipräsidium, Referat 22 – Grenzpolizeiliche Aufgaben, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam

© Bundespolizei 1999-2024. Alle Rechte vorbehalten.