Kontrollfreie Ein- und Ausreise zwischen den Schengen-Staaten

Die einzelnen Staaten können bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit jedoch weiterhin für einen begrenzten Zeitraum Kontrollen durchführen.

Schlagbaum mit Hinweisschild "Bundesrepublik Deutschland" Schlagbaum mit Hinweisschild "Bundesrepublik Deutschland"

Trotz des Schengen-Abkommens sind die Angehörigen der Schengen-Staaten weiterhin verpflichtet, einen gültigen Pass oder Passersatz mit sich zuführen, wenn sie in einen anderen Schengen-Staat ein- oder ausreisen wollen.

Deutsche Staatsangehörige zum Beispiel müssen ihre Ausweisdokumente bei sich führen, wenn sie aus Deutschland ausreisen oder nach Deutschland einreisen möchten.

Wer von einem Schengen-Staat einen Aufenthaltstitel erhalten hat (zum Beispiel ein Visum), darf innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in einem anderen Schengen-Staat bleiben (zum Beispiel im Bundesgebiet).

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