Was darf ich mitnehmen?

Seit dem 6. November 2006 gelten auf den Flughäfen der Europäischen Union besondere Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. So dürfen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord von Flugzeugen mitgeführt werden. Diese Vorschriften haben auch weiterhin Bestand, lediglich für Duty-free-Einkäufe gelten geänderte Bestimmungen.

Duty-free-Flüssigkeiten

  • Seit dem 31. Januar 2014 dürfen alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften erworbenen Duty-free-Flüssigkeiten als Handgepäck mitgenommen werden.
  • Hierzu müssen die Duty-free-Flüssigkeiten beim Kauf zusammen mit dem Kaufbeleg in einen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt und dürfen nicht vor Erreichung des Zielflughafens geöffnet worden sein.

Flüssigkeiten im 1-Liter-Kunststoffbeutel

  • Wie bisher müssen Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 Milliliter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein.
  • Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig.
  • Alle anderen Flüssigkeiten sind weiterhin nicht erlaubt und müssen im aufzugebenden Gepäck transportiert werden.
  • Weitere Informationen zur Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen finden Sie bei den Fragen und Antworten zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck.

Medikamente und Spezialnahrung

  • Seit dem 31. Januar 2014 werden Medikamente, die während der Reise benötigt und im Handgepäck transportiert werden, durch besondere Kontrolltechnik überprüft. Dies gilt auch für Spezialnahrung, etwa für Babys.
  • Bei Medikamenten muss der Bedarf glaubhaft nachgewiesen werden, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.

Videofilm zu den wesentlichen Sicherheitshinweisen für Flugreisende

Flüssigkeiten an Bord: Das müssen Sie beachten

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