(Teil-)automatisiertes Grenzkontrollsystem (EasyPASS)

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Ob Geschäftstermin, Städtetrip oder Strandurlaub: Immer mehr Menschen reisen mit dem Flugzeug. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, unterstützt EasyPASS die in der Grenzkontrolle eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei. Das (teil-)automatisierte Grenzkontrollsystem überprüft die Identität der Reisenden sowie die Gültigkeit und Echtheit des elektronischen Reisedokuments.

Das hat viele Vorteile: Es ist sehr sicher, einfach zu handhaben und ermöglicht das selbständige, schnelle Passieren der Grenzkontrolle. EasyPASS-Nutzerinnen und - Nutzer können an den passagierstärksten Flughäfen Deutschlands zusätzliche Kontrollspuren (eGates) nutzen und verkürzen so nicht nur die eigene Wartezeit, sondern auch die der übrigen Reisenden.

Schnell, einfach, zeitgemäß: Mit EasyPASS können Sie Ihre Grenzkontrolle am Flughafen vereinfachen und ganz bequem selbst erledigen. Sie verkürzen Ihre Wartezeit sowie die Dauer Ihrer Grenzkontrolle.

  • Sie scannen einfach Ihren elektronischen Reisepass (oder elektronischen deutschen Personalausweis),
  • treten in die Schleuse ein
  • und werfen einen kurzen Blick in die Kamera.

Nach einer kurzen automatischen grenzpolizeilichen Prüfung ist die Kontrolle abgeschlossen und Sie können die Schleuse verlassen.

Folgende Personen können das EasyPASS-System nutzen:

  • Inhaberrinnen und Inhaber eines gültigen elektronischen Reisepasses eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, die zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes das 12. Lebensjahr vollendet haben
  • Inhaberrinnen und Inhaber eines gültigen elektronischen Reisepasses der Vereinigten Staaten von Amerika, der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China , der Republik Korea oder von Taiwan, die zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine gültige EasyPASS-RTP Registrierung besitzen
  • Inhaberrinnen und Inhaber eines gültigen elektronischen Reisepasses (alle Staaten), die zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes das 12. Lebensjahr vollendet haben und einen gültigen deutschen Aufenthaltstitel oder ein deutsches Visums für den längerfristigen Aufenthalt (nur bei der Ausreise mit EasyPASS nutzbar) besitzen.

Nähere Informationen finden Sie unter www.easypass.de.

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