Die Sicherheitskontrolle: So kommen Sie gut an Bord

Die Kontrollen sind Voraussetzung, um den Sicherheitsbereich an einem Flughafen zu betreten und sind immer freiwillig. Wenn Sie die folgenden Tipps beachten, tragen Sie viel zu Ihrer Sicherheit auf Reisen bei.



Für eine schnelle Kontrolle Flyer Für eine schnelle Kontrolle Flyer


Wichtige Informationen für die Luftsicherheitskontrolle

Seien Sie rechtzeitig bei der Luftsicherheitskontrolle:

  • An den Flughäfen Berlin, Hannover, Hamburg, Bremen, Stuttgart, Leipzig, Dresden, Erfurt und Saarbrücken mindestens 90 Minuten vor Abflug,
  • an den der Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf mindestens 120 Minuten vor Abflug.

Bereiten Sie sich optimal auf die Kontrolle vor. Beachten Sie hierzu folgende Hinweise:

  • Bringen Sie bitte nur ein Handgepäckstück zur Kontrolle mit!
  • Checken Sie alle weiteren Gepäckstücke und alle Flüssigkeiten über 100 Milliliter ein!
  • Verstauen Sie sämtlichen Inhalt der Hosentaschen, Ihr Mobiltelefon und Ihre Armbanduhr in Ihrem Handgepäck oder der Jacke!
  • Nehmen Sie größere elektronische Gegenstände (Laptops, Tablets, medizinische Geräte) und den 1-Liter-Beutel bereits vor der Kontrolle aus dem Handgepäck!
  • Legen Sie folgende Gegenstände in die Gepäckwannen:

    • Tasche/Trolley
    • größere elektronische Gegenstände (Laptops, Tablets, medizinische Geräte)
    • 1-Liter-Beutel
    • Überbekleidung (Jacken, Mäntel o. ä.)
  • Behalten Sie bitte Ihren Gürtel an!
  • Legen Sie bitte Ihre Gepäckwannen selbstständig zurück!

Kontrolle der Fluggäste und Hinweis zum Sicherheitsscanner Verfahren:

  • Die Kontrolle mit dem Sicherheitsscanner ist freiwillig.
  • Ersatzweise wird eine manuelle Kontrolle durchgeführt. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Kontrollpersonal oder an die Bundespolizei.
  • In Deutschland kommen die nach EU-Verordnung für die Luftsicherheitskontrolle zugelassenen Sicherheitsscanner zum Einsatz. Es sind ausschließlich Geräte zugelassen, die mit nichtionisierender Strahlung arbeiten. Die in Deutschland verwendete Software zeigt ausschließlich Piktogramme/Strichmännchen. Körperbilder werden nicht erzeugt. Daten werden nicht gespeichert.
  • Begeben Sie sich nach dem Durchschreiten der Personenkontrolle auf einen zugewiesenen Kontrollplatz.


Kontrolle des Handgepäcks und anderer mitgeführter Gegenstände:

Sicherheitskontrolle am Flughafen Sicherheitskontrolle am Flughafen

  • Nach dem Röntgen Ihrer Gegenstände ist gegebenenfalls eine Nachkontrolle notwendig.
  • Halten Sie während der Nachkontrolle Abstand zum Nachkontrollplatz.
  • Die Kontrollkräfte dürfen Ihr mitgeführtes Gepäck nach verbotenen Gegenständen von Hand durchsuchen. Ggf. muss Ihr Gepäck hierzu komplett entleert werden.
  • Der Gepäckinhalt, insbesondere elektrische Geräte, können mit einem Wischtest auf Sprengstoffspuren überprüft werden.
  • Zusätzlich können Sie aufgefordert werden, elektrische Geräte anzuschalten und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen. Sollte der Akku gerade leer sein, stehen in den Kontrollstellen Steckdosen für Netzteile oder Ladegeräte zur Verfügung.

Wenn bei Ihnen verbotene Gegenstände festgestellt worden sind:

Das Mitführen verbotener Gegenstände in die Luftsicherheitskontrolle kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen. Dies hängt vom Einzelfall und gegebenenfalls weiteren Verbotsvorschriften ab.

Erkannte verbotene Gegenstände, die aus der Kontrollstelle in den öffentlichen Bereich verwiesen wurden, dürfen Sie: 

  • außerhalb der Kontrollstelle an Ihnen bekannte andere Personen übergeben.
  • an geeigneter Stelle deponieren (zum Beispiel in Ihrem Auto oder in der Gepäckaufbewahrung)
  • bei der Fluggesellschaft als Gepäck einchecken, soweit zulässig (Regelungen für verbotene Gegenstände und Gefahrgutregelungen der Fluggesellschaft sind zu beachten).

Sie können auch Ihr Eigentum an dem Gegenstand aufgeben und entsorgen. Das Kontrollpersonal ist nicht berechtigt, Gegenstände anzunehmen oder für Sie zu entsorgen.

Zusätzliche Hinweise:

Kann eine Kontrolle nicht erfolgen oder nicht zu Ende gebracht werden, darf der Fluggast den Sicherheitsbereich nicht betreten. Das Kontrollpersonal kann in diesem Fall den Fluggast aus der Kontrollstelle in den öffentlichen Bereich verweisen.

© Bundespolizei 1999-2024. Alle Rechte vorbehalten.