Benötigt man für Reisen über die Seegrenzen / 12sm-Zone (Schengen–Außengrenze) Deutschlands in Länder, die das Schengenrecht voll anwenden, eine Grenzerlaubnis?

Für Reisen zwischen den Mitgliedstaaten, die das Schengenrecht voll anwenden, wird die Ein- und Ausreise wie Binnenverkehr bewertet, d.h. es können bei Reisen von und in diese Länder alle Häfen angelaufen werden. Der bisherige Reiseweg über die zugelassenen Grenzübergangsstellen sowie die Ein- und Ausreisekontrollen entfallen. Eine Grenzerlaubnis für diese Reisen ist nicht mehr erforderlich.

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