Bei welchen Reisen kann eine Grenzerlaubnis noch hilfreich sein?

Für Reisen nach und aus allen andern Staaten, die das Schengen Recht nicht voll anwenden - unter anderem Russland und Großbritannien - ist es weiterhin erforderlich, zugelassene Grenzübergangsstellen jeweils zur Aus- und Einreise anzulaufen. Diese Reisen sind kontrollpflichtig. Sollten dabei andere Häfen angelaufen werden, bedarf es grundsätzlich weiterhin einer Grenzerlaubnis.

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