Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Bahnverkehrs
Die Bundespolizei hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die
- den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder
- beim Betrieb der Bahn entstehen oder
- von den Bahnanlagen ausgehen.
Dazu gehören auch Maßnahmen der Strafverfolgung.
Hieraus ergeben sich folgende Einsatzschwerpunkte:

- Präventions- und Strafverfolgungsaufgaben auf den Bahnhöfen und Bahnanlagen, z.B. gegen Vandalismus, Eigentums- und Gewaltkriminalität (Graffiti, Diebstahl und Körperverletzung) sowie gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr,
- Präsenzstreifen, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr und im Zusammenhang mit Reisebewegungen aus Anlass demonstrativer Aktionen,
- Gezielte Streifentätigkeit und Fahndung in kriminalitätsgefährdeten Zügen im Personen-Nahverkehr aber auch im Güterverkehr,
- Schutzmaßnahmen auf Bahnhöfen und in Zügen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung bei Großveranstaltungen (z.B. Fußballfan-Begleitung),
- Gefahren abwehrende Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen im Rahmen der CASTOR-Transporte.
Sowohl die Sicherheitskooperationen mit den Polizeien der Länder, als auch die im Dezember 2000 zwischen der Bundespolizei und der Deutschen Bahn AG vereinbarte Ordnungspartnerschaft haben zusätzlich zu einer Steigerung des Sicherheitsgefühls der Reisenden beigetragen.
Insgesamt erstreckt sich die Zuständigkeit auf ein ca. 36.000 Kilometer langes Streckennetz mit ca. 7.530 Bahnhöfen und Haltepunkten.









