Hinweise für Beförderungsunternehmer
- Merkblatt über die Pflichten des Beförderungsunternehmers
- Dokumentenüberprüfung im Internet
Recherchemöglichkeit nach abhandenen/ungültigen Dokumenten
- Gesetzliche Bestimmungen der §§ 64, 66 und 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) über die Kostenhaftung, insbesondere des Beförderungsunternehmers









