Allgemeines

Straftaten zu verhindern ist Ziel und wichtigste Aufgabe jeder Polizeiarbeit. Auch die Bundespolizei räumt daher der polizeilichen (Kriminal-)Prävention hohe Priorität ein. Dafür sind wir ganz besonders auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Wenn Sie unsere Sicherheitshinweise zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Flugverkehr beachten, helfen Sie mit, sich und andere vor Straftaten besser zu schützen.
Darüber hinaus möchten wir Ihnen aber das Reisen auch ganz allgemein erleichtern. Mangelnde Kenntnis von Vorschriften, auch wenn sie nur Ihrem eigenen Schutz dienen, können zu vermeidbaren Verzögerungen oder gar zum Abbruch von Reisen führen und einen Urlaub ins Ausland gründlich verderben. Mit unseren Reiseinformationen wollen wir Sie deshalb vor allem mit passrechtlichen Bestimmungen vertraut machen.
Auch eine Definition verbotener Gegenstände, die nicht mit an Bord von Luftfahrzeugen genommen werden dürfen, haben wir für Sie aufgelistet.
Reisefreigrenzen, Verbote und Beschränkungen im privaten Warenverkehr

Die Einfuhr von Waren nach Deutschland unterliegt zahlreichen Bestimmungen. Abhängig davon, ob die Einreise aus einem EU-Staat oder aus einem Drittstaat erfolgt, gelten unterschiedliche Voraussetzungen für das Entrichten von Einfuhrabgaben. Darüber hinaus gibt es grundsätzliche Verbote und Beschränkungen, beispielsweise zum Gesundheits-, Arten und Kulturgüterschutz. Ausführliche Informationen stellt die Bundeszollverwaltung bereit.
Fernreisen sicher planen

Die persönliche Gesundheit und Sicherheit sowie die Vollständigkeit der Reisedokumente sollten bereits vor Antritt einer Fernreise Gegenstand zielgerichteter Planungen sein. Das Auswärtige Amt bietet hierzu allgemeine Empfehlungen zur Vorbeugung von Krankheiten, aber auch medizinische Hinweise zu einzelnen Ländern. Einige möglicherweise unsichere Reiseziele sollten derzeit grundsätzlich gemieden werden.
EU-Sicherheitsvorschriften schränken Mitnahme von Flüssigkeiten durch Fluggäste ein

Seit dem 06. November 2006 gelten auf den Flughäfen der Europäischen Union neue Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. So dürfen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord von Flugzeugen mitgeführt werden.
Die bei den Kontrollen beanstandeten und zurückgelassenen Gläser, Flaschen, Tuben, Dosen etc. summieren sich an den größeren deutschen Flughäfen auf jeweils mehrere Tonnen Abfall pro Woche und sind seit Inkrafttreten der Regelung vielerorts nur in geringem Ausmaß zurückgegangen. Bitte beachten Sie, dass auch Cremes, Gels, Pasten und eine Vielzahl streichfähiger Lebensmittel von dem Verbot betroffen sind.
| Die aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände bei Flugreisen haben wir für Sie zusammengestellt. |
| Informationen der Europäischen Union zu den neuen Sicherheitsvorschriften an Flughäfen |
Videofilm zu den wesentlichen Sicherheitshinweisen für Flugreisende |












