"Haben Sie die Bombe gefunden?"
28.07.2010
Durchleuchten von Gepäckstücken
Diese Äußerung gegenüber einem Luftsicherheitsassistenten am Frankfurter Flughafen veränderte am 24. Juli 2010 nachhaltig das ursprüngliche Reisevorhaben eines 47-jährigen Deutschen.
Nachdem die Kontrollkräfte noch zweimal nachgefragt hatten und der Deutsche seine Frage jedes Mal wiederholte, wurde die Bundespolizei, die für die Luftsicherheitskontrollen auf dem Flughafen fachlich zuständig ist, eingebunden.
Da eine mögliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde der Deutsche daraufhin in einem separaten Raum einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Das mitgeführte Gepäck wurde durch Sprengstoffexperten der Bundespolizei untersucht und eine Ungefährlichkeit festgestellt. Die Luftsicherheitskontrollstelle war für die Dauer der Maßnahmen gesperrt. Der unangemessene Scherz des 47-jährigen führte dazu, dass er vom Flug ausgeschlossen und sein gesamtes Reisegepäck wieder entladen wurde. Zusätzlich erfolgte eine Strafanzeige wegen des Vortäuschens einer Straftat.
Die Bundespolizei nimmt den Vorfall zum Anlass und weist auf die Strafbarkeit solcher und ähnlicher Aussagen hin. Ja nach Einzelfall hat der Verursacher auch die Kosten für derartige "Scherze" zu tragen.
Quelle: Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main









