Bundespolizei-Stiftung

Unser Polizeiberuf erfordert viel Verantwortung und birgt manches Risiko, auch für die körperliche Unversehrtheit oder gar das Leben. Wir setzen uns für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie für das Recht ein. Bei jedem Einsatz fährt das Risiko mit. Da ist es gut zu wissen, dass wir im Fall der Fälle nicht alleine stehen.
Im Ernstfall ist unbürokratische, praktische Hilfe erforderlich, die von offizieller Seite oftmals nicht gewährt wird, Hilfe bei Gesundheitsschädigungen, Notlagen und – wenn es ganz schlimm kommt – für die Hinterbliebenen. Gleiches gilt auch für den Bereich der Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten sowie für die Tarifbeschäftigten in der Bundespolizei.
In solchen Fällen hilft die Bundespolizei-Stiftung, schnell und unbürokratisch, mit Geldbeträgen oder Sachleistungen. Der Vorstand der anerkannt gemeinnützigen Stiftung arbeitet ehrenamtlich. So kommt jeder gespendete Cent den in Not geratenen Beschäftigten der Bundespolizei oder deren Angehörigen zugute.
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!
Mit Bescheid vom 12.07.2007 hat das Finanzamt für Körperschaften I in Berlin unter der Steuernummer 27/606/50890 die Förderungswürdigkeit der Bundespolizei-Stiftung anerkannt, weil sie ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken dient. Jede Spende und jede Zuwendung sind herzlich willkommen. Sie können auch zweckgebunden für bestimmte Aktionen oder Personen spenden. Auf Wunsch stellen wir gerne Spendenbescheinigungen aus. Bitte achten Sie darauf, Ihre vollständige Adresse auf dem Überweisungsträger anzugeben. Nur so können wir uns bei Ihnen bedanken und ggf. eine Spendenbescheinigung übersenden.
Unser Spendenkonto:
Konto-Nummer 683 680; Sparda Bank West eG, BLZ 370 605 90
Danke für Ihre Hilfe!
Wie ist der Verfahrensablauf bei der Vergabe von Leistungen?
Grundsätzlich kann jeder Beschäftigte in der Bundespolizei bei dem Vorstand der Bundespolizei-Stiftung einen Antrag auf Zahlung einer Leistung stellen. Bisher eingegangene Anträge wurden meistens durch die Dienststellen, den Personalräten und den Gewerkschaften gestellt. Auch betroffene Beschäftigte haben sich hilfesuchend mit ihrem Antrag an die Stiftung gewandt.
Nach Eintreffen des Antrages wird zeitnah durch den Vorstand des Bundespolizei-Stiftung geprüft, ob die Voraussetzungen gemäß § 3 der Satzung (pdf 116-KB) vorliegen.
Sind alle satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt, so wird durch den Vorstand über die Höhe des einmalig gewährten Leistungsbetrages entschieden.
Der Leistungsempfänger erhält danach ein Schreiben des Vorstandes. Mit diesem Schreiben wird ein Verrechnungsscheck beigefügt. Der Eingeber des Antrages erhält ebenfalls ein kurze Mitteilung über die gewährte Leistung.
Wie werden Ihre Spendengelder eingesetzt?
Beispielfälle aus dem Jahr 2006:

Unterstützung eines Verwaltungsbeamten aus dem Bereich des Bundespolizei- präsidiums Nord, der durch eine unabsehbare Situation in Not geraten ist. Finanzielle Rücklagen sind nicht vorhanden.
Leistung: 2.000,00 Euro
Ein Tarifbeschäftigter aus dem Bereich des Bundespolizeipräsidiums Nord ist schwer erkrankt. Er benötigt zur Fortbewegung ein (gebrauchtes) Elektro-Mobil.
Leistung: 300,00 Euro
Unterstützung eines Polizeivollzugsbeamten aus dem Bereich des Bundespolizeipräsidiums Mitte, der unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist. Finanzielle Rücklagen sind nicht vorhanden.
Leistung: 1.000,00 Euro
Die Ehefrau eines Polizeivollzugsbeamten aus dem Bereich des Bundespolizeipräsidiums Mitte ist an einer schweren Krankheit gestorben. Sie hinterlässt neben ihrem Ehemann auch zwei kleine Kinder, die zusätzlicher Betreuung bedürfen. Dadurch sind finanzielle Engpässe entstanden.
Leistung: 2.500,00 Euro
Seit Gründung der Stiftung Ende 1990 sind insgesamt 410.410,00 Euro als Leistungen in Notfällen erbracht worden, davon 5.800,00 Euro im Jahre 2006.
Alle begünstigten Fälle entsprechen den Vorgaben der Satzung (pdf 116-KB).
Rechenschaftsberichte
- Rechenschaftsbericht 2006 (pdf 33-KB)
- Rechenschaftsbericht 2005 (pdf 22-KB)
- Rechenschaftsbericht 2004 (pdf 92-KB)
Verantwortliche bei der Bundespolizei-Stiftung:
Bundespolizei-Stiftung Alt Moabit 101 D, 10559 Berlin, Telefon: (03018) 681-2719
| Vorsitzender: | Sven Hüber |
| Stellv. Vorsitzender: | Martin Schilff |
| Vorstandsmitglied, zugleich Geschäftsführer: | Berndt Baum Günterslohe 15 34246 Vellmar Tel.: 0561/6 30 56 59 Mobil: 0176/81 01 23 38 E-Mail: Berndt.Baum@web.de |
| Vorstandsmitglied: | Sieglinde Haberland |
| Vorstandsmitglied: | Werner Wolter |










